Regale voll, Läden leer – Umsätze eingebrochen. So sieht es für viele kleine Geschäftsleute aus. Seit Ende letzten Jahres kann das dazu führen, dass sie einen Anspruch auf Mietvertragsänderung haben. Aber nicht automatisch. Es wird immer im Einzelfall geprüft.
Unzählige Gewerbemieter bekommen derzeit bitter zu spüren, was „eine regelmäßige Störung der Geschäftsgrundlage“ bedeutet. Hinter ihnen volle Regale, vor ihnen leere Läden und Kassen. Dazu der Druck, die Miete dennoch pünktlich und in voller Höhe zahlen zu müssen. Bereits im Frühjahr 2020 war mit einem sogenannten Mietenmoratorium auf die außergewöhnliche Situation reagiert worden: Mietrückstände durften von Anfang April bis Ende Juni nicht zur fristlosen Kündigung führen, sofern sie den Auswirkungen der Pandemie geschuldet waren. Die Mieten wurden nicht erlassen, sondern gestundet und müssen bis zum 30. Juni 2022 ausgeglichen werden. Das galt sowohl für Wohn- als auch Gewerbemietverhältnisse.
Nun hat der Gesetzgeber zumindest bei Gewerbemietverhältnissen nachgelegt. Im Dezember letzten Jahres wurde verfügt, dass staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften zur Anpassung von Mietverträgen führen können. Der Grund, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Durch die angeordneten Beschränkungen könnten angemietete Räume nur noch teilweise oder gar nicht mehr genutzt werden.
Ein automatischer Anspruch auf Mietminderung ist das allerdings nicht. Auch nach der Neuregelung muss der Mieter nachvollziehbar darlegen, dass die Parteien den Vertrag gar nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wären diese Veränderungen vorhersehbar gewesen. Es wird immer im Einzelfall geprüft werden müssen. Das jedoch, so betonte Lambrecht, sei durchaus auch im Sinne der Vermieter. Viele von ihnen hätten schon jetzt mit ihren Mietern einvernehmliche Lösungen zur zeitweisen Reduzierung der Miete gefunden. Denn natürlich hätten sie mehr von einem Mieter, der ihnen erhalten bleibe und später wieder seine volle Miete zahlen könne. Damit im Streitfall schnell Rechtssicherheit erzielt wird, müssen Gerichte entsprechende Verfahren beschleunigt behandeln.
Rosemarie Mieder
28.01.2021