ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Vier Berliner Wohnungsgenossenschaften haben im letzten Jahr beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Mietendeckel eingereicht. Von kritischen Genossen ernten sie dafür scharfen Widerspruch.
Nach den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP sind nun auch die Charlottenburger Baugenossenschaft, die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892, die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow und die Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor vor das Verfassungsgericht gezogen. Der Mietendeckel greife zu sehr in die Grundrechte ein und hindere die Genossenschaften daran, ein sozial ausgewogenes Wohnungsangebot sicherzustellen. Wegen der gedeckelten Mieteinnahmen müssten Modernisierungen und Neubauvorhaben aufgeschoben werden, so die Argumentation.
Die Initiative „Die Genossenschafter*innen“ hält diese Begründung für „abenteuerlich“. Ein Blick in die Bilanzen zeige: „Gerade diese vier Genossenschaften haben in den letzten Jahren hohe Überschüsse erwirtschaftet.“ Die Rücklagen seien hoch. Sie kritisieren auch, dass die Drohung, Sanierungen oder Modernisierungen auszusetzen, gezielt ältere, bewegungseingeschränkte Bewohner verängstige. „Mit der Klage handeln die vier Genossenschaften gegen die Interessen ihrer Mitglieder und fügen der Genossenschaftsbewegung Schaden zu“, so ihr Fazit.
Auch der Berliner Mieterverein hält die Klage für „ganz und gar nicht nachvollziehbar“, so die stellvertretende Geschäftsführerin Wibke Werner. „Werden tatsächlich die sozialverträglichen Mieten vereinbart, derer sich die Genossenschaften rühmen, dürften sie von den Absenkungen nach dem Mietendeckel kaum berührt sein.“
Jens Sethmann
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23.09.2021