Enttäuschung bei Mietern und Mietervertretern, Frohlocken in der Immobilienbranche und bei der Berliner Opposition: Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel als verfassungswidrig verworfen.
„In den Berliner Mietendeckel waren Hoffnungen weit über die Stadtgrenzen hinaus geknüpft“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, in einer ersten Verlautbarung. Die Entscheidung der Karlsruher Richter drehte sich ausschließlich darum, ob Berlin die Gesetzgebungskompetenz hatte, um den Mietendeckel zu erlassen – „nein“ verkündete der Berichterstatter der Kammer Peter M. Huber.
Trotz dieses Beschlusses ist der BMV-Geschäftsführer aber der Ansicht, das es „richtig, notwendig und angemessen“ war, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat. Alle anderen Regelungen hätten sich schließlich zuvor als wirkungslos erwiesen.
Der jetzige Beschluss des Verfassungsgerichts ist umso bedauerlicher, als das Gesetz bereits zu einer Beruhigung bei der Mietenentwicklung in Berlin geführt hat. Wild: „Die Wohnungssuchenden werden nun wieder Forderungen von weit über 12 Euro pro Quadratmeter im Monat bedienen müssen“ – Ergebnis einer untauglichen Mietpreisbremse, mit der die Bundesregierung ihre soziale Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern offenbar als erfüllt betrachtet.
„Wir werden nun unsere ganze Kraft in die Verbesserung der bundesgesetzlichen Regelungen setzen“, sagt Wild. Er ist überzeugt, dass der Beschluss der Verfassungsrichter der bereits angelaufenen bundesweiten Kampagne für einen Mietenstopp und der Enteignungsdebatte neuen Auftrieb geben wird.
Protest formierte sich schon am Abend nach Bekanntgabe des Beschlusses: Tausende Mieter brachten ihren Unmut in einer kurzfristig angemeldeten Demonstration zum Ausdruck.
mm
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27.04.2021