Rund 200.000 Mieterinnen und Mieter bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden in diesem Jahr Mieterhöhungen bekommen. Sie werden aber dank der Mietendeckel-Regelungen geringer ausfallen als bei privaten Vermietern.
Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM fordern erstmals seit Mitte 2019 wieder Mieterhöhungen. Mit 2,5 beziehungsweise einem Prozent sind diese allerdings moderat. Nach Angaben des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) werden die rund 200.000 betroffenen Mietparteien im Schnitt 8 Cent pro Quadratmeter mehr zu zahlen haben.
Nachdem der Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, hatte der Senat bestimmt, dass bei den sechs landeseigenen Unternehmen die Mietendeckel-Regeln weitgehend bestehen bleiben. Während private Vermieter die Mieten sofort erhöhten und Rückforderungen stellten, haben die Städtischen die abgesenkten Mieten beibehalten und auf Nachzahlungen verzichtet.
Wie ursprünglich im Mietendeckel-Gesetz beabsichtigt, können sie ab 2022 die Mieten erhöhen: bei ihren knapp 28.000 Wohnungen, deren Mieten abgesenkt wurden, um 2,5 Prozent, bei den übrigen Bestandswohnungen um ein Prozent. Es darf aber in keinem Fall die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten werden.
Diese Mieterhöhungen sind jährlich bis Ende 2025 möglich, also bis zum eigentlich vorgesehenen Ende des Mietendeckels. Danach dürfen die Städtischen die Mieten um den Prozentsatz der Inflationsrate steigern.
Die aktuellen Mieterhöhungen können ab dem 1. Januar 2022 ausgesprochen werden. Die höhere Miete ist dann frühestens ab dem 1. April zu zahlen.
Auch wenn der Mietaufschlag gering erscheint, rät der Berliner Mieterverein zur Überprüfung des Erhöhungsverlangens.
Jens Sethmann
29.01.2022