Im Bundesrat startete ein neuer Vorstoß, den sogenannten Mietwucherparagrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes wirksam zu machen.
Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sollen wieder einfacher als Mietpreisüberhöhung verfolgt werden können. Das hat der Bundesrat am 11. Februar beschlossen. Künftig soll der Mieter vor Gericht nicht mehr nachweisen müssen, dass er sich lange erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht hat und der Vermieter seine Zwangslage ausnutzt. Zudem soll das Bußgeld auf 100.000 Euro verdoppelt werden.
Die Initiative ist vom Land Bayern gestartet worden und wird von Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen mitgetragen. „Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können“, sagt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Die Hürden zur Verfolgung der Mietpreisüberhöhung seien bisher zu hoch. Eisenreich: „Schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz.“
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Initiative: „Dies sind Forderungen, die auch der Mieterbund seit Jahren erhebt“, sagt Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. Obwohl die Gesetzesänderung von Ländern mit den unterschiedlichsten politischen Konstellationen gefordert wird, kommt sie seit Langem nicht vom Fleck. Ein wortgleicher Bundesratsentwurf von 2019 wurde in der letzten Wahlperiode vom Bundestag nicht behandelt. Zuvor gab es eine Initiative von Hamburg und Bremen, die keine Mehrheit fand. Wie sich die Bundesregierung zum neuerlichen Vorstoß verhält, bleibt abzuwarten.
Jens Sethmann
28.03.2022