Für die Aufteilung des CO2-Preises auf Mieter und Vermieter hat die Bundesregierung ein Stufenmodell entwickelt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert, dass weiterhin die Mieter einen großen Teil der Last tragen sollen.
Seit der Einführung der CO2-Bepreisung im Jahr 2021 müssen die Mieter diese Mehrkosten für die Wohnungsheizung allein tragen. Das ist ungerecht, denn Mieter können die Art der Beheizung des Hauses nicht beeinflussen. Weil der Vermieter die CO2-Kosten einfach durchreichen kann, hat er allerdings auch keinen Anreiz zum Heizungsaustausch oder zur Dämmung – die Regelung hat dadurch keinen lenkenden Effekt.
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Bauen haben deshalb ein Modell mit sieben Stufen entwickelt, das ab Mitte 2022 greifen soll. Je mehr fossile Energie eine Wohnung für Heizung und Warmwasser benötigt, desto mehr sollen die Vermieter von den CO2-Mehrkosten übernehmen. In den Häusern mit dem höchsten CO2-Ausstoß sollen die Vermieter 90 Prozent des CO2-Preises übernehmen, 10 Prozent die Mieter. In energetisch bestens sanierten Häusern würden die Mieter hingegen den vollen CO22-Preis tragen.
Für den DMB sind Erleichterungen für die Mieter überfällig. „Durch ein Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten kann hier Entlastung geschaffen werden, allerdings nur, wenn Mieterinnen und Mieter bei den energetisch schlechtesten Gebäuden von den Mehrkosten vollständig befreit werden“, erklärt DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. „Diese Mieter leiden unter den höchsten Energiekosten und haben mit ihrem Verhalten kaum Einfluss auf die Höhe ihrer Energierechnung. Das muss der Gesetzgeber berücksichtigen.“ Einsparanreize für Mieter gibt es bereits über die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Einen Mieteranteil in der CO2-Bepreisung braucht es daher nicht.
Nach DMB-Berechnungen beläuft sich für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung die CO2-Abgabe im laufenden Jahr auf 130 Euro bei einer Gasheizung und 190 Euro bei einer Ölheizung. Bis 2025 steigt sie auf 238 Euro beziehungsweise 350 Euro im Jahr.
Die Vermieterseite reagiert gespalten. Während der Bundesverband GdW das Stufenmodell begrüßt, kündigt der Eigentümerverband Haus & Grund an, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen, wenn die CO2-Kosten auch nur teilweise den Vermietern aufgebürdet werden.
Jens Sethmann
28.03.2022