Die FDP wird ihrem seit Langem selbst gehegten Ruf gerecht und betätigt sich wieder einmal als Blockierer in Sachen Mieterschutz: Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt es ab, den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu reformieren.
Nach dem fälschlicherweise oft als „Wucher-Paragraf“ bezeichneten Gesetz ist es ordnungswidrig, Mieten zu verlangen, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen. Doch seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2004 muss dazu nachgewiesen werden, dass der Vermieter eine Zwangslage aufgrund Wohnungsmangels ausgenutzt hat – was in der Praxis kaum möglich ist.
Um § 5 wieder anwendbar zu machen, hatte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) eine Bundesratsinitiative gestartet, die von vier weiteren Bundesländern, darunter auch Berlin, unterstützt wurde. Der Vorstoß sah vor, das Tatbestandsmerkmal „Ausnutzung einer Mangellage“ zu streichen. Außerdem soll das Bußgeld auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Doch FDP-Minister Buschmann führt verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. In einer Kabinettsvorlage, der die Bundesbauministerin Clara Geywitz (SPD) sowie Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zugestimmt haben, empfahl Buschmann die Ablehnung der Gesetzesinitiative. Hauptargument: Das Schuldprinzip werde verletzt. Wer unverschuldet handele, müsse straffrei bleiben.
„Das ist rechtlicher Unfug“, kommentiert Sebastian Bartels von der Geschäftsführung des Berliner Mietervereins. Einen Vorsatz könne man in jedem Fall annehmen. Schließlich wird die überhöhte Miete nicht versehentlich verlangt. Der Berliner Mieterverein fordert ebenso wie der Deutsche Mieterbund (DMB) die Ampel-Koalition auf, endlich klare Kante gegen die Blockadehaltung der FDP zu zeigen.
Birgit Leiß
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26.05.2022