Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietenden und Vermietenden in Kraft. Damit müssen Mieter:innen die Last nicht mehr allein tragen. Der Anreiz, klimaschonende Heizungen einzubauen, bleibt jedoch gering.
Die Aufteilung des CO2-Preises richtet sich nach dem Treibhausgasausstoß des Wohngebäudes. In den energetisch schlechtesten Häusern müssen Vermieter:innen künftig 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen. In Zehn-Prozent-Schritten erhöht sich der Mieter:innenanteil, je klimafreundlicher das Gebäude ist. In den energetisch besten Häusern müssen Mieter:innen die Abgabe zu 100 Prozent tragen. Damit soll einerseits der Einbau effizienter Heizungsanlagen angeregt, andererseits zum sparsamen Verbrauch angehalten werden. Angesichts der schon sehr hohen Preise für Gas und Öl werde die Abgabe ihr Hauptziel verfehlen, meint der Berliner Mieterverein (BMV)/presse/pressearchiv/stufenmodell-zur-co2-bepreisung-verabschiedet-trotz-staerkerer-beteiligung-der-vermieter-kein-beitrag-zur-klimawende-pm2245.htm/presse/pressearchiv/stufenmodell-zur-co2-bepreisung-verabschiedet-trotz-staerkerer-beteiligung-der-vermieter-kein-beitrag-zur-klimawende-pm2245.htm. „Das Gesetz dürfte in der Praxis schwer umsetzbar sein und damit im wahrsten Sinn des Wortes viel Energie verschwenden, denn die der Höhe nach relativ geringen Kosten werden Vermieter:innen kaum dazu bewegen, die energetische Gebäudemodernisierung zu beschleunigen“, sagt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels.
Für die Mieter:innen geht hingegen jede zusätzliche Belastung an die Substanz. Melanie Weber-Moritz, Direktorin des Deutschen Mieterbundes (DMB) fordert deshalb: „Die nationale CO2-Bepreisung sollte für die Dauer der Energiepreiskrise ausgesetzt werden.“ Seitdem die Abgabe 2021 eingeführt wurde, zahlen die Mietenden sie allein – insgesamt rund eine Milliarde Euro pro Jahr.
Um die Bevölkerung nicht zu überfordern, hat die Bundesregierung den planmäßigen Anstieg des CO2-Preises auf 35 Euro pro Tonne ausgesetzt. Dieser bleibt 2023 bei 30 Euro.
Jens Sethmann
Wie sich die CO2-Abgabe im Einzelnen berechnen und auf Richtigkeit überprüfen lässt, wird der Hintergrundbeitrag „10 Fragen zur CO2-Abgabe“ in der nächsten MieterMagazin-Ausgabe 1+2/2023 erläutern.
Die Redaktion
05.12.2022