Pressemitteilung Nr. 45/22
Das am 10.11.2022 vom Bundestag beschlossenen Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten für das Heizen ist zwar eine Verbesserung zu der bisherigen alleinigen Kostentragungspflicht der Mieterinnen und Mieter, dem Berliner Mieterverein geht diese Lösung aber nicht weit genug: „Es ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar, wieso Mieter und Mieterinnen überhaupt einen Teil der Kosten der CO2-Bepreisung zahlen, obwohl sie auf der anderen Seite keine Handhabe hinsichtlich der Verbesserung der Heizanlage und der Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes haben“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins den Beschluss.
Dass bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter nach dem Stufenmodell Vermieter und Vermieterinnen nunmehr 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen müssen und damit mehr als in dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen 90 Prozent, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber letztlich nicht mehr als ein gesichtswahrender Kompromiss. Der Berliner Mieterverein geht nach wie vor davon aus, dass auf Grund des Stufenmodells weiterhin insbesondere Haushalte mit geringeren Einkommen stark belastet werden können, da sie erfahrungsgemäß häufiger als der Durchschnitt in schlecht gedämmten Häusern wohnen und hier nach wie stark an den CO2-Preisen beteiligt werden. Umso zynischer ist, dass der Vermieterverband Haus und Grund wegen der angeblichen Verschärfung um nur 5 Prozent mit einer Verfassungsbeschwerde droht.
„Das Gesetz dürfte in der Praxis schwer umsetzbar sein und damit im wahrsten Sinn des Wortes viel Energie verschwenden, denn die der Höhe nach relativ geringen Kosten werden Vermieter:innen kaum dazu anreizen, die energetische Gebäudemodernisierung zu beschleunigen“, prognostiziert Bartels. Das Hauptziel des Gesetzes werde verfehlt. Die Klimawende im Gebäudebereich funktioniert nach Einschätzung des BMV-Geschäftsführers nur über striktes Ordnungsrecht, zum Beispiel über die Pflicht zum Austausch fossiler Heizungssysteme bei gleichzeitig massiver Bereitstellung von Fördergeldern.
12.11.2022