Wer Wohngeld beantragen will, kann sich vorab die ungefähre Höhe berechnen lassen. Die Online-Rechner unterscheiden sich zum Teil stark. Ein Überblick.
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für all jene Bürger:innen, die aufgrund der gestiegenen Miet- und Energiepreise und ihres Einkommens einen Miet- oder Lastenzuschuss benötigen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus in Kraft. Durch die Reform hat sich nicht nur die Höhe des Wohngeldes nahezu verdoppelt. Auch der Kreis der Menschen, die Anspruch auf Wohngeld haben, hat sich deutlich erweitert, denn unter anderem hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenzen erhöht. In unserem Oktober-Newsletter haben wir unsere Leser:innen bereits ermutigt, ihre Wohngeldberechtigung zu prüfen und den Rechtsanspruch auf Wohngeld wahrzunehmen.
Die Berechnung der Höhe des Wohngeldes bleibt auch nach der Reform kompliziert. Maßgebliche Faktoren sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete, das Gesamteinkommen sowie das Vermögen. Ob Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören und wie hoch der Wohngeldbetrag voraussichtlich sein wird, können Sie vorab mit Hilfe eines Wohngeldrechners ermitteln. Wir haben uns drei gängige Modelle angeschaut.
1. Wohngeldrechner.org
Die Website Wohngeldrechner.org bietet neben dem eigentlichen Rechner zur voraussichtlichen Höhe des Wohngeldes auch grundlegende Informationen darüber, welche Personen innerhalb eines Haushalts wohngeldberechtigt sind, welche Freibeträge bei der Berechnung gelten und was Antragstellende unbedingt beachten müssen.
Für die Wohngeldberechnung zieht der Rechner nicht nur detaillierte Informationen zur Miete und Größe der Wohnung heran. Auch den Status der einzelnen Haushaltsmitglieder (Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, in Rente) sowie die Art der gezahlten Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Rentenversicherung oder nur einzelne davon) können Sie sehr präzise festlegen. Kinderbetreuungskosten, Schwerbehinderungen und der Bezug von Pflegegeld berücksichtigt der Rechner ebenfalls.
2. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ausführlicher ist die Abfrage des Wohngeldrechners der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Angaben zu den Haushaltsmitgliedern schlüsselt er genauer auf als Wohngeldrechner.org. Zusätzlich berücksichtigt er die Anzahl der Sozialhilfeempfänger:innen, der in den vergangenen zwölf Monaten verstorbenen Personen sowie der Mitbewohner:innen, die weder Haushaltsmitglieder noch Untermieter:innen sind.
Auch beim Einkommen können Sie präzisere Angaben machen und beispielsweise für jedes Haushaltsmitglied mehrere Arten von Einkommen (Rente, geringfügige Beschäftigung, Kapitalvermögen) angeben. Krankenversicherungs- und weitere Kosten berücksichtigt der Rechner ebenfalls, wenn auch etwas versteckt. Insgesamt ist die Abfrage dieses Rechners zwar ausführlicher, die Bedienung aber auch deutlich komplizierter.
3. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Vergleich zu den beiden zuvor genannten Rechnern ist der vom Bund angebotene Wohngeldrechner sehr minimalistisch und fragt nur fünf Parameter ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Monatliches Gesamteinkommen
- Monatliche Miete
- Postleitzahl
Damit bietet der Bundesrechner die dünnste Berechnungsgrundlage und auch die am wenigsten verlässliche Voraussage zu Anspruch und Höhe des Wohngeldes.
Wichtig zu wissen: Unabhängig davon, welchen Rechner Sie verwenden, können Sie aus der Berechnung keinen Anspruch auf Wohngeld ableiten. Die Online-Rechner dienen lediglich dazu, eine Einschätzung über den möglichen Anspruch und die voraussichtliche Höhe des Wohngeldes zu erhalten. Die tatsächliche Berechnung der Wohngeldbehörde kann von diesem Ergebnis abweichen.
Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei Ihrem bezirklichen Wohnungs- oder Bürgeramt.
19.03.2023