Grundrissänderungen müssen in Milieuschutzgebieten vom Bezirksamt genehmigt werden, auch bei Leerwohnungen. Verstöße sind jedoch keine Seltenheit und bleiben für die Eigentümer meist folgenlos, wie ein Beispiel aus Mitte zeigt.
Es geht um das Gebäude Turmstraße 11 im Erhaltungsgebiet Birkenstraße. In mindestens drei Vorderhaus-Wohnungen fanden nach Informationen des Bezirksverordneten Sven Diedrich (Linke) umfangreiche Umbauten statt, die „massive Veränderungen der Grundrisse“ zur Folge hatten. Kurz darauf wurden die ehemals familiengerechten Wohnungen zimmerweise auf dem Internet-Portal „Housing Anywhere“ angeboten – zu Preisen von 620 Euro für ein 8 Quadratmeter großes möbliertes Zimmer. Nach Auskunft des Stadtentwicklungsamts Mitte waren die Grundrissänderungen mit Bescheid von Oktober 2020 versagt worden.
Doch den Eigentümer, eine luxemburgische Immobiliengesellschaft, die das Haus 2021 erworben hatte, störte das offenbar nicht. Vielleicht hat sich auch herumgesprochen, dass die Ahndung von solchen Verstößen im Bezirk Mitte offenbar keine Priorität hat.
Sven Diedrich wollte im Februar 2023 in einer Anfrage an die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wissen, wie man dagegen vorgehen will. Eine Antwort stand Anfang Mai noch aus, trotz Fälligkeit zum 15. März. Auf eine Anfrage des MieterMagazins teilte das Stadtentwicklungsamt lediglich mit, dass man in den letzten Jahren in 23 Fällen aufgrund „erhaltungsrechtlicher Vorgänge“ ein Bußgeld verhängt hat. Ob das auch für die Turmstraße 11 gilt, ob es gar eine Aufforderung zum Rückbau geben wird – diese Fragen wollte man dem MieterMagazin genauso wenig beantworten wie die Frage, ob überhaupt schon einmal ein Rückbau angeordnet wurde.
Birgit Leiß
26.05.2023