„Gemeingut Wohnen“ – so wird einmal Berlins größter Vermieter heißen, der rund 240.000 Wohnungen nach gemeinnützigen Prinzipien verwaltet. Das schlägt jedenfalls die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für die Wohnungsbestände vor, die nach dem erfolgreichen Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen.
In der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) soll der Wohnraum dauerhaft als Gemeineigentum gesichert werden. Eine AöR steht wie die BSR oder die BVG direkt im Eigentum des Landes Berlin und muss keine Gewinne machen. „Die AöR ist eine passende Form, um eine große Zahl von Wohnungen zu übernehmen“, erklärte Niklas Stoll von der Initiative bei einer Anhörung der vom Senat einberufenen Expertenkommission. Sollte einmal ein privatisierungswütiger Senat ans Ruder kommen, wären die Hürden für eine Abwicklung der AöR hoch. Die Initiative hat ihr detailliertes Konzept für den Aufbau der „Gemeingut Wohnen“, ihre regionale Gliederung, Bewirtschaftungsgrundsätze und ihre Kontrolle, die Mietermitbestimmung, die Wohnungsvergabe und die Miethöhen in einer informativen und gut verständlichen 66-seitigen Broschüre zusammengefasst.
js
https://dwenteignen.de/material
29.06.2023