Pressemitteilung Nr. 26/23
Der Senat wird wahrscheinlich auch in 2023 wieder seine Neubauziele verfehlen und insbesondere beim geförderten Wohnungsbau die versprochenen 5.000 Wohnungen nicht erreichen. Schon im letzten Jahr wurden nur 2.747 geförderte Wohnungen statt 5.000 errichtet. In den kommenden Jahren gehen aber mindestens 30.000 Sozialbindungen verloren.
„Dieses offene Problem wird vom Senat nicht adressiert, sondern so weiter gemacht wie bisher.“ kritisiert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Dabei interessieren die Wohnungssuchenden unter den 54% Berliner WBS-Berechtigten doch zwei Fragen: 1. Wer baut leistbaren Wohnraum und 2. wer kann sich diesen dann auch wirklich leisten?
„Bevor der Senat öffentliches Geld in die Förderung steckt, sollte dringend eine Bedarfsanalyse erfolgen“ mahnt Hamann. „Der Wohnraumbedarfsbericht ist 2019 das letzte Mal erschienen. Demgegenüber sind die Förderrichtlinien für die Wohnbauförderung in den letzten 5 Jahren dreimal verändert worden. Jedes Mal wurden höhere Einstiegsmieten erlaubt.“ So gelten nun Wohnungen ab 11,50€ pro Quadratmeter ebenso als „Sozialwohnungen“. Nach der aktuellen Erhebung des Ifo-Instituts wird ein Single-Haushalt der unteren Mitte dabei bereits 31-40% des Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete ausgeben, abhängig von der Wohnungsgröße.
Es stellt sich die Frage, für wen werden also diese „Sozialwohnungen“ gebaut werden? Wohnbauförderung verwendet üblicherweise staatliche Gelder dafür, dass Immobilienunternehmen sich die Baukosten soweit finanzieren lassen, dass bezahlbare Mieten für diejenigen angeboten werden können, die keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt bekommen. Jetzt hat der Senat noch den Anteil an Berechtigten erhöht, obwohl bereits die letzte Anhebung der Einstiegsmiete nur für einen kleinen Teil der Anspruchsberechtigten bezahlbar war.
„Wer sich die hohen Einstiegsmieten leisten kann, wurde jedoch noch nicht erhoben, wir warten weiter auf den Wohnraumbedarfsbericht 2023. Der Senat weiß also nicht, für wen die Wohnungen zur Verfügung stehen. Das halten wir für eine fahrlässige Umverteilung der knappen Haushaltsmittel an die Wohnungswirtschaft. Hier muss mehr das Fordern als das Fördern in den Mittelpunkt rücken. Beispielsweise sollten Bauvorhaben bestimmter Größe zur Errichtung von einem bestimmten Anteil von Sozialwohnungen verpflichtet werden.“ fordert Hamann. Berlin muss dafür endlich die in § 9 Abs. 2 d BauGB neu eingeführte Möglichkeit der sektoralen Bebauungspläne nutzen.
Berlin, 8.8.2023
08.08.2023