Pressemitteilung Nr. 35/23
„Menschen mit kleinem Einkommen werden durch diese neue Kooperationsvereinbarung (KoopV) benachteiligt, sie ist im Vergleich zur vorherigen Vereinbarung eine wesentliche Verschlechterung für alle Mieter:innen“ kommentiert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die vom Senat mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgehandelte Vereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“. „Die Vereinbarung verdient ihren Namen nicht mehr. Während vorher zwei Drittel (63%) der freiwerdenden Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vermietet wurden, sind es jetzt nur noch die Hälfte davon,“ so Hamann. Die andere Hälfte, also insgesamt ein Drittel der Wohnungen gehen an Haushalte mit mittleren Einkommen. Dieses Geschenk an die Wohnungsunternehmen wurde ermöglicht, weil die Berechtigung für einen WBS einfach ausgeweitet wird und nun Menschen bis 220% über der Bundeseinkommensgrenze einen WBS erhalten sollen. Das restliche Drittel der freien landeseigenen Wohnungen darf hochpreisig an Menschen mit hohen Einkommen vermietet werden. „Ein Skandal sind auch die hohen Einstiegsmieten im Neubau, wo die Wohnungsunternehmen statt bisher 11,-€/qm nun 15,-/qm nehmen dürfen. Mit der Erhöhung von 4,- € pro Quadratmeter tragen die Landeswohnungsunternehmen damit auch zu Steigerungen im Mietspiegel bei“ erklärt Hamann. Auch der Neubau wird nun nicht mehr zur Hälfte an Menschen mit kleinem Geldbeutel, sondern nur noch zu einem knappen Drittel (30%) für Menschen mit Einkommen bis zu 140% der Bundeseinkommensgrenze gebaut.
Der Mieterverein hatte im Gegensatz zu diesen unsozialen Regelungen gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialverbänden schon im Herbst 2022 gefordert, dass die Quoten für WBS-Wohnungen auf drei Viertel (75%) aller Neuvermietungen ausgeweitet werden. Wenn das restliche Viertel für die mittleren Einkommen zur Verfügung stünde, würden die Wohnungsunternehmen auch ihrer Aufgabe der sozialen Wohnraumversorgung gerecht werden. Dass der Senat nun ausschließlich auf die Wohnungsunternehmen gehört hat und weder die Bedarfe erhoben hat, noch soziale Verbände oder den Mieterverein einbezogen hat, ist ein klares Zeichen gegen die Mieter:innen. Die Gestaltung der Mieten bei den Landeswohnungsunternehmen ist das einzige wirksame Instrument der sozialen Versorgung mit Wohnraum. Durch die jetzige Vereinbarung gehen sie der Stadt als mietdämpfendes Mittel und ihrer Bevölkerung als Chance auf eine Wohnung, die sie bezahlen können, verloren. Wir sehen dringenden Nachbesserungsbedarf: die Quoten müssen für Haushalte mit kleinem Einkommen auf 75% angehoben werden. Es fehlt eine soziale Regelung bei drohendem Wohnungsverlust, und die Ausweitung der Mitbestimmung der Mieterbeiräte. Außerdem sollten Mieten im Neubau für 5 Jahre nicht steigen, da dort kaum investiert werden muss. Auch eine erlaubte Modernisierungsumlage bis 2,-/qm muss deutlich gesenkt werden auf maximal 4%.
16.10.2023