Was die Bewohnerschaft eines Kreuzberger Altbaus schon ahnte, wurde kürzlich durch einen Rohrbruch am Hauptanschluss Gewissheit: In ihrem Haus sind noch Bleirohre verbaut, wie ihnen ein Mitarbeiter der Berliner Wasserbetriebe vor Ort mitteilte. Ein Einzelfall?
Zahlen darüber, in wie vielen Häusern noch Bleirohre vorhanden sind, hat man bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) nicht. Sprecher Stephan Natz schätzt, dass es nur wenige sind, am ehesten Altbauten mit Baujahr vor 1930, die nie eine Generalsanierung erfahren haben – wie auch in dem genannten Kreuzberger Fall.
In 656 Wasserproben, die die BWB im laufenden Jahr 2023 auf Wunsch der Haushalte untersucht haben, wurde immerhin 107 mal Blei gefunden. In 45 Fällen wurde der Grenzwert überschritten. Zu berücksichtigen ist bei dieser ziemlich hohen „Treffer“-Quote: Wer eine solche kostenpflichtige Untersuchung in Auftrag gibt, hat bereits einen begründeten Verdacht.
Für die Hausinstallation, also die „letzte Meile“ bis zum Wasserhahn sind die Hauseigentümerinnen zuständig. Und seit 2013 muss laut Trinkwasserverordnung ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter eingehalten werden. Das ist unmöglich, wenn noch Bleirohre vorhanden sind – selbst wenn man minutenlang das Wasser laufen lässt.
Mietrechtlich gesehen gelten bleihaltige Wasserleitungen als Mangel. Es besteht also ein Anspruch auf Austausch. Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten ihre Hausverwaltung auf die gesetzlichen Pflichten hinweisen. Außerdem kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Die meisten Gerichte halten 5 bis 10 Prozent monatlich für angemessen.
Birgit Leiß
Info-Telefon 0800/292 75 87
www.bwb.de/de/wasseranalyse.php
01.12.2023