Berlins Klimaschutz-Sondervermögen scheitert an rechtlichen Hürden. Der Senat weiß allerdings nicht, wo er stattdessen die eingeplanten Milliarden hernehmen soll.
Für Klimaschutzmaßnahmen wollte der Senat ein Sondervermögen von fünf Milliarden Euro auflegen. Nachdem aber im November 2023 das Bundesverfassungsgericht die Umschichtung von Mitteln für den Klimafonds für unzulässig erklärt hatte, veranlasste der Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) eine Überprüfung des geplanten Berliner Klimafonds. Seit Februar liegt das negative Ergebnis einer Anwaltskanzlei vor: Das Sondervermögen verstößt als Kreditaufnahme außerhalb des regulären Landeshaushalts gegen die Schuldenbremse.
Das Scheitern des Vorhabens war abzusehen. „Dass der Senat drei Monate hat verstreichen lassen, ohne Alternativen zu entwickeln, zeigt, wie planlos und unambitioniert er Klimapolitik betreibt“, beschwert sich Matthias Krümmel vom Umweltverband BUND.
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) schlägt nun einen weiteren Nachtragshaushalt vor. Grüne und Linke stimmen dem im Prinzip zu. „Wir fordern, alle Möglichkeiten für kreditfinanzierte Klimaschutzmaßnahmen zu nutzen, die unter den geltenden Bedingungen der Schuldenbremse möglich sind“, sagt der Grünen-Fraktionschef Werner Graf.
Die beiden Oppositionsparteien fordern den Senat auf, sich auf Bundesebene für eine schnelle Reform der Schuldenbremse einzusetzen. Auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich für eine Lockerung ausgesprochen, doch die Bundes-CDU hält an der Schuldenbremse fest.
Jens Sethmann
29.03.2024