Manch ein Fußballfan möchte während der Weltmeisterschaft die Fahne seiner Lieblingsmannschaft nach außen hängen. Außerdem stellt sich für das Abhalten privater Fußballpartys die Frage, ob die Ruhezeiten auch uneingeschränkt während der Fußball-WM gelten.
Erlaubt ist das Dekorieren der eigenen Wohnung, dort können Fahnen und Wappen angebracht werden. Auch das Verhängen des Fensters mit Fahnen der Lieblingsmannschaft dürfte sich für die Dauer der Fußball-WM im zulässigen Rahmen halten. Demgegenüber muss der Vermieter das Schmücken der Fassade mit einer Fahne grundsätzlich nicht dulden. Viele Vermieter tolerieren dies jedoch während der WM. Voraussetzung ist aber, dass die Fassade nicht beschädigt wird und die Fenster und Balkone der Nachbarn nicht verhängt werden.
Die gesetzlichen Ruhezeiten sind durch die WM nicht ausgehebelt. Wer also Fußballpartys oder ein gemeinsames Fußballgucken veranstalten möchte, sollte bedenken, dass zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens die Nachtruhe einzuhalten ist, also die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden sollte.
07.10.2020