Am Anfang des Mietverhältnisses steht die Wohnungsübernahme. Mit der Wohnungsübernahme wird der vertragsgemäße Zustand festgelegt, der im Laufe des Mietverhältnisses relevant werden kann bei Mängelbeseitigungen, Modernisierungen und Instandhaltungen.
Demgegenüber kommt es bei der Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses oft zum Streit über die Frage, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muss.
In beiden Fällen bietet der Berliner Mieterverein persönliche Unterstützung durch fachkundige Personen, die bei dem Termin anwesend sind und professionell die Abgrenzung von Mängeln, Schäden, Instandhaltungsarbeiten und vertragsgemäßer Abnutzung vornehmen können.
Dipl.Ing.Arch. Dietrich Eulitz, Telefon 030-294 31 07 oder Telefon 0178-780 07 80,
Dipl.Ing.Arch. Rüdiger Beer, Telefon 030-20 98 92 65 oder Telefon 0163-826 69 44.
- Kosten: 90 Euro pro Termin zuzüglich 20 bis 50 Euro Fahrtkosten.
- Die Beauftragung durch Sie erfolgt direkt an die von uns empfohlenen Architekten.
- Gutachten und juristische Auskünfte sind nicht möglich.
- Bei Abnahme: Die Prüfung Ihrer mietvertraglichen Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen sollte bereits vor der Wohnungsabnahme in einer unserer Beratungsstellen erfolgen.
12.12.2022