Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende November letzten Jahres entschieden, dass die Firma Lexfox mit ihrem Internetportal „wenigermiete.de“ weiterhin Mietsenkungsansprüche für Mieterinnen und Mieter durchfechten darf.
Lexfox firmiert als Inkassounternehmen, das Rechtsansprüche von Mietern gegen ihre Vermieter vor Gericht durchsetzt. Im Erfolgsfall wird eine Provision in Höhe eines Drittels der ersparten Jahresmiete fällig.
Mehrere Amtsgerichte wollten Klagen von „wenigermiete.de“ nicht zulassen, weil dem Unternehmen die „Aktivlegitimation“ fehle. Lexfox klagte dagegen bis zum BGH und bekam Recht. Exemplarisch ging es um einen Berliner Mieter, der rund 24 Euro im Monat mehr zahlte als nach der Mietpreisbremse zulässig wäre. Auf wenigermiete.de wird mit einem Online-Rechner überprüft, ob die Miete überhöht ist.
Für Daniel Halmer, den Gründer von wenigermiete.de, ist das BGH-Urteil ein „Meilenstein für den Verbraucherschutz“. „Die Durchsetzung von kleinen und mittleren Ansprüchen über klassische Kanzleien war bisher so teuer, dass kaum ein Verbraucher seine Rechte eingefordert hat“, sagt Halmer. „Mit unserer Technologie und dem Inkasso-Modell senken wir die Kosten soweit, dass es sich endlich lohnt, auch kleine Rechtsansprüche von Verbrauchern zu verfolgen und durchzusetzen.“
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt das Urteil. Das Angebot von wenigermiete.de richtet sich vor allem an Mieter, die beim Auftreten des Konflikts keine Rechtsschutzversicherung haben. „Wir können nachvollziehen, das Ratsuchende ohne Rechtsschutz sich zunächst auch nach der preisgünstigsten Version der Interessenverfolgung umsehen“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Wer allerdings rechtzeitig in den Mieterverein eintritt, kann mit dem dann vorhandenen Rechtsschutz seine Ansprüche durchfechten und zu jedem Zeitpunkt ohne weitere Kosten eine persönliche Mietrechtsberatung erhalten“, so Wild.
Jens Sethmann
02.02.2020