Der Kompromiss zum Klimaschutz-Paket droht die Mieter einseitig zu belasten. Der angekündigte Zuschuss zum Wohngeld kann die Mehrbelastung nicht ausgleichen und erreicht ohnehin nur einen kleinen Teil der Mieterhaushalte.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 von 10 auf 25 Euro zu erhöhen. Das ist ein Anreiz zu klimaschonenderem Verhalten, greift aber bei Mietwohnhäusern nicht. Vermieter werden nicht motiviert, etwa eine effizientere Heizungsanlage einzubauen, denn den CO2-Preis zahlen allein die Mieter über die Heizkostenabrechnung. „Im Mietwohnungsbereich hat ein CO2-Preis keinerlei Lenkungswirkung“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), „Korrekturen sind dringend erforderlich.“
Im Oktober hat die Bundesregierung ein Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz vorgelegt: Ausgehend vom seinerzeit noch geplanten CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne sollte das Wohngeldvolumen um 10 Prozent erhöht werden. „Bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab dem Jahr 2021 muss das Wohngeld entsprechend um 25 Prozent erhöht werden“, fordert Siebenkotten.
Weil damit aber nur die wohngeldberechtigten Haushalte erreicht werden, fordern der DMB und der Berliner Mieterverein (BMV) eine grundsätzliche Änderung der Betriebskostenverordnung. „Die Kosten aus der CO2-Steuer müssen beim Vermieter verbleiben und dürfen nicht den umlegbaren Brennstoffkosten zugeschlagen werden“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Jens Sethmann
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02.02.2020