Im Jahre 2019 wurden in Berlin 12.700 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Das geht aus dem Anfang Dezember vorgelegten Umwandlungsbericht des Senats hervor.
5400 dieser Wohnungen liegen in einem Milieuschutzgebiet – und das, obwohl Umwandlungen in sozialen Erhaltungsgebieten seit 2015 genehmigungspflichtig sind. In 99 Prozent aller Umwandlungen haben sich die Eigentümer verpflichtet, sieben Jahre lang nur an Mieter zu verkaufen. Bei diesem Ausnahmetatbestand müssen die Bezirksämter die Umwandlung genehmigen. Tatsächlich wurden bislang nur 0,26 Prozent der Wohnungen an Mieter verkauft. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, spricht sich daher ebenso wie der Berliner Mieterverein dafür aus, dieses Schlupfloch zu schließen: „Ich fordere die Bundesregierung auf, den Ausnahmetatbestand ersatzlos zu streichen“, so der Senator. Gleichwohl habe der Genehmigungsvorbehalt eine leicht dämpfende Wirkung. Nur in den Milieuschutzgebieten war seit Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung bis 2019 ein Rückgang der Umwandlungen zu verzeichnen.
Die meisten Umwandlungen in Milieuschutzgebieten wurden 2019 in Pankow genehmigt (1243 Wohnungen). Es folgen Neukölln (1112) und Friedrichshain-Kreuzberg (970). Ein Ende ist nicht abzusehen – im Gegenteil: Im ersten Halbjahr 2020 wurde für 5279 Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten die Umwandlung beantragt – fast so viele wie im gesamten Jahr 2019.
Birgit Leiß
28.01.2021