Vonovia ist wegen zahlreicher Fehler in den Nebenkostenabrechnungen in der Kritik. Es sollen Kostenvorteile nicht an die Mieterschaft weitergeben worden sein und für abgerechnete Nebenkosten Belege fehlen. Werden von der Vonovia tatsächlich Unterlagen vorgelegt, dann in einer Fülle, der mit vertretbarem Aufwand nicht zu prüfen ist.
„Das Wohnungsunternehmen kann die von ihm behaupteten Ausgaben nicht nachweisen“, sagt Rolf Bosse, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. Die Vonovia weist die Vorwürfe zurück. „Wir bearbeiten Nebenkostenabrechnungen korrekt, professionell und transparent“, sagt Unternehmenssprecher Matthias Wulff.
Tatsächlich mailt der Konzern oft Unterlagen, deren Einsichtnahme gar nicht verlangt wurde. Die Erfahrung von Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins: „Wir werden von der Vonovia mit einer Unmenge von Dokumenten geradezu zugedeckt.“ Diese Unterlagen zu prüfen, kostet Zeit und bindet Kapazitäten – und das nur für die Feststellung, dass die Nachweise wenig aussagekräftig sind. Bosse weist darauf hin, dass Belege oft ganz fehlten, seien es Nachweise für Zahlungen oder auch über Verträge zwischen Konzern und Subunternehmen.
Vonovia-Sprecher Wulff weist auch das zurück: „Alle Verträge, die wir vorlegen müssen, legen wir auch vor – der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass unser Umgang mit den Abrechnungen von Nebenkosten korrekt ist.“ Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 in zwei Fällen (BGH VIII ZR 114/21 und BGH VIII ZR 102/21) unter anderem über die Frage entschieden, für welche Belege Mieter Einsicht verlangen können. Die Richterschaft kam dabei zu dem Ergebnis, dass teilweise ein weitergehendes Einsichtsrecht in Verträge mit Subunternehmen bestehe, teilweise wiederum nicht. „Die Entscheidung ist also nicht so einseitig, wie von der Vonovia dargestellt“, sagt Daniel Zimmermann, der die Aktivitäten zu börsennotierten Wohnungskonzernen und großen Wohnungsunternehmen beim Deutschen Mieterbund koordiniert.
Die Vonovia betraut oft Tochterunternehmen mit der Aufgabe, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, etwa die Hausreinigung oder die Gartenpflege. „Eine Überprüfungsmöglichkeit durch Belegeinsicht ist aber nicht möglich, wenn die Belege vom eigenen Konzern stammen“, erklärt Hamann. „Das von der Vonovia betriebene Geschäftsmodell läuft dem Transparenzgedanken völlig zuwider.“
Unterschiede zu anderen Wohnungsunternehmen zeigen sich auch in der Höhe der abgerechneten Nebenkosten. „Vonovia liegt, verglichen beispielsweise mit denen der landeseigenen Wohnungsunternehmen, deutlich höher“, sagt Hamann.
Rolf Bosse: „Man ist bei der Vonovia mit den Betriebskosten auf eine Gewinnerzielung aus“ – eine Praxis, die nach seiner Ansicht aufzeigt, „dass ein börsennotierter Wohnungskonzern keine Wohnungen vermieten dürfte.“
Sandra Diekhoff
26.01.2023