Nach dem Inkrafttreten des Wohnraumversorgungsgesetzes legt die Initiative Mietenvolksentscheid ihren Gesetzentwurf zu den Akten. Das hat vor allem pragmatische Gründe.
Der große Erfolg des Mietenvolksbegehrens brachte den Senat dazu, mit der Initiative in Verhandlungen zu treten und im November 2015 ein Wohnraumversorgungsgesetz zu beschließen, das viele der Forderungen erfüllt. Am 1. Januar ist es in Kraft getreten. Die Initiatoren betonten aber, dass dabei von einem Kompromiss keine Rede sein könne, und behielten sich vor, ihren eigenen Gesetzentwurf dennoch in einem Volksentscheid zur Abstimmung zu stellen.
Den Ausschlag für die Absage des Volksentscheids gab im Januar ein lang erwartetes Rechtsgutachten der Berliner Senatsverwaltung für Inneres. Darin heißt es, das Volksbegehren sei nicht verfassungskonform. Die Initiative hätte also erst einmal vor dem Verfassungsgericht die Zulässigkeit ihres Anliegens erstreiten müssen. Anfang Februar beschlossen deshalb die Aktiven, sich nicht daran abzuarbeiten, sondern ihre Energie besser einzusetzen. „Ruhe geben wir noch lange nicht und schon gar nicht zum Wahlkampf“, erklären sie.
Jens Sethmann
10.10.2024