Ab sofort haben Berliner Wohngeldempfänger Anspruch auf Vergünstigungen durch den „berlinpass“ und das „Berlin-Ticket S“.
Wohngeldempfänger erhalten seit dem 1. Februar dieses Jahres den berlinpass und das Berlin-Ticket S zu 27,50 Euro im Monat. Damit erhöht sich der Personenkreis, der die Nahverkehrsmittel günstiger nutzen kann und deutlich weniger Eintritt bei Kultur- und Sportveranstaltungen zahlt, um 32.700 Berlinerinnen und Berliner. Zu den Berechtigten gehören neben Empfängern von Wohngeld jetzt auch solche von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Mit 3,2 Millionen Euro finanziert der Senat diese zusätzlichen Leistungen, die Berlin für noch mehr Menschen mit niedrigem Einkommen zugänglicher machen will, die ihnen mehr Mobilität verschafft und gesellschaftliche Teilhabe garantieren soll. Über ihre Ansprüche wurden alle Berechtigten schriftlich informiert. Voraussetzung ist natürlich, dass etwa eine Wohngeldberechtigung auch angemeldet und damit wahrgenommen wird.
Rosemarie Mieder
11.09.2019