Der Bundestag hat die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und die Möglichkeit, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, verbessert. Das Hauptproblem der Mietpreisbremse – die vielen Ausnahmen – bleibt aber bestehen.
„Wir konnten feststellen, dass die Mietpreisbremse wirkt“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl. „Der Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen hat sich verlangsamt. Genau so wollen wir weitermachen.“ Der Bundestag hat deshalb am 14. Februar beschlossen, die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre bis Ende 2025 zu verlängern.
Künftig können Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse auch die zu viel gezahlte Miete ab Vertragsbeginn zurückfordern, sofern sie innerhalb von 30 Monaten die überhöhte Miete rügen. Bisher war ein Rückzahlungsanspruch erst ab der Rüge möglich, was davor zu viel gezahlt war, konnte nicht zurückgefordert werden. Wird erst nach 30 Monaten gerügt, ist eine Rückforderung wiederum erst ab der Rüge möglich. Man sollte also mit der Rüge nicht länger warten. Die Neuregelung gilt nicht für Altfälle, sondern nur für jetzt neu abgeschlossene Mietverträge.
Die im Jahr 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre in diesem Jahr ausgelaufen. Sie besagt im Grundsatz, dass bei der Wiedervermietung von Wohnraum die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent überschritten werden darf. Das gilt aber nur an Orten, für die die jeweilige Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt hat. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn umfassend modernisiert wurde oder die Miete des Vormieters bereits über dem nach der Mietpreisbremse zulässigen Wert lag. Bei möblierten Wohnungen ist die Mieterhöhungsbegrenzung kaum durchzusetzen. Und: Bei Verstößen droht den Vermietern keinerlei Bußgeld.
All diese eklatanten Schwächen hat die Bundesregierung nicht abgestellt. „Die Ausnahmen müssen aus den Regelungen zur Mietpreisbremse herausgenommen werden“, fordert Christian Kühn, Baupolitiker der Grünen. Für Caren Lay von den Linken ist klar: „Mit halbherzigen Reförmchen bekommen wir den Mietenwahnsinn nicht in den Griff.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Gesetzesänderung. „Diese Nachbesserungen reichen aber noch nicht aus“, erklärt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. „Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten. Und die Ausnahmen müssen gestrichen werden.“
Jens Sethmann
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29.02.2020