Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Ausweisung des Dragoner-Areals als Kreuzberger Sanierungsgebiet für unwirksam erklärt. Die ehrgeizige Entwicklung des Blocks, in dem auch das Rathaus residiert, soll dennoch weitergehen.
Das OVG hat moniert, bei der Aufstellung des Sanierungsgebiets im Jahr 2016 seien die Interessen der Eigentümer nicht ausreichend gewürdigt worden. Die hatten geklagt, weil sie meinten, das Sanierungsgebiet sei weniger wegen städtebaulicher Missstände festgelegt worden, sondern zu dem Zweck, den Verkauf des bundeseigenen Areals an einen privaten Investor zu verhindern. Tatsächlich ist es dem Land Berlin durch Verhandlungen im Jahr 2018 gelungen, das Grundstück für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung in seinen Besitz zu bringen. Ob das Sanierungsrecht dabei eine entscheidende Rolle gespielt hat, ist fraglich.
Berlin könnte in der Rechtssache noch gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen und vor dem Bundesverwaltungsgericht um das Sanierungsgebiet kämpfen. Das würde aber lange dauern. Stattdessen soll das Areal bis Ende 2023 als Stadtumbaugebiet ausgewiesen werden. Das Programm „Stadtumbau“ erlaubt einen ähnlichen Fördermitteleinsatz, wie er im Sanierungsgebiet üblich ist. Das mit einer sehr aufwendigen Bürgerbeteiligung aufgestellte Entwicklungskonzept soll auf diese Weise ebenso weiterverfolgt werden wie der Bau von 468 dauerhaft preisgebundenen Wohnungen durch die landeseigene WBM und Genossenschaften.
Jens Sethmann
24.02.2023