Viereinhalb Jahre nach der ersten Leerstandsmeldung werden zwei Wohnungen in Prenzlauer Berg nun endlich für die Vermietung renoviert. Der Fall ist ein Beispiel für die Zahnlosigkeit des Berliner Zweckentfremdungsgesetzes und die Schwerfälligkeit der Verwaltung.
Im März 2023 berichtete das MieterMagazin von zwei leerstehenden Wohnungen im Haus Belforter Straße 27, Ecke Diedenhofer Straße 12. Ein Hausbewohner hatte dem Bezirksamt Pankow die Leerstände im Juli 2019 und noch einmal im Februar 2021 gemeldet, ohne dass etwas passiert ist. Erst nach einer Anfrage des MieterMagazins nahm die Behörde den Fall auf.
Das Bezirksamt hat dann tatsächlich für zwei Wohnungen ungenehmigte Leerstände festgestellt und daraufhin entsprechende Verwaltungsverfahren eingeleitet. „Hierzu werden die jeweiligen Eigentümer angeschrieben und Unterlagen angefordert“, erklärt der zuständige Stadtrat Cornelius Bechtler (Grüne). „Je nach Notwendigkeit und Ausmaß kann dies bereits einige Zeit in Anspruch nehmen, und je nach Ergebnis können sich noch längere Folgeverfahren anschließen.“
Unterdessen hat die Vermieterin Anträge auf eine Genehmigung des Leerstands bis zum 31. Dezember 2023 gestellt. Über diese Anträge hat das Bezirksamt auch im Januar 2024 noch nicht entschieden, obwohl die beantragte Leerstandsdauer schon abgelaufen ist. Allein durch die Antragstellung können vermietungsunwillige Eigentümer:innen also Zeit gewinnen. Ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, ist insofern egal.
Derweil wurden die Bewohner:innen des Hauses Mitte Dezember 2023 per Brief darüber informiert, dass die Sanierung der leerstehenden Wohnungen milieuschutzrechtlich genehmigt sei. Ende Januar 2024 begannen tatsächlich Bauarbeiten, um die beiden Wohnungen bewohnbar zu machen. Die Hausbewohner:innen sind gespannt, ob sie anschließend auch regulär vermietet werden.
Eine Frist hat das Bezirksamt nicht gesetzt. „Da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind noch keine Fristsetzungen bezüglich der Wiederzuführung zu Wohnzwecken erfolgt“, erläutert Cornelius Bechtler. Folglich ist auch noch kein Bußgeld verhängt worden. Dieses wäre mit 5000 Euro auch wenig abschreckend für Eigentümer:innen, die auf eine große Wertsteigerung spekulieren.
Jens Sethmann
24.02.2024