Die Deutsche Annington, Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen, hat Probleme, ordentliche Mietkonten zu führen. Leidtragende ist im aktuellen Fall eine 80-Jährige.
Angefangen hatte alles mit einer Modernisierung. Weil für die Wärmedämmung keine ausreichende Kostenberechnung vorgelegt wurde, widersprach der Berliner Mieterverein (BMV) für sein Mitglied dem geforderten Modernisierungszuschlag von rund 100 Euro. In der Folge schickte die Annington immer wieder neue Mahnungen mit nicht nachvollziehbaren Beträgen. Auf die Forderung, eine korrekte Kostenkalkulation vorzulegen, wurde ebenso wenig eingegangen wie auf die zugesagte Mietminderung während der Bauarbeiten. Schließlich erhielt die Mieterin, die seit über 50 Jahren im Haus wohnt, wegen angeblichen Mietrückstands eine fristlose Kündigung.
Vor Gericht wurde die Räumungsklage abgewiesen. Aus dem Mietkontoauszug, so das Amtsgericht Schöneberg, gehe nicht hervor, mit welcher Miete sich die Mieterin zu welchem Zeitpunkt in Verzug befunden haben soll und auf welche Forderung die eingehenden Zahlungen verrechnet wurden. Doch die Frage der Miethöhe war damit noch nicht geklärt. Um der älteren Dame eine weitere Räumungsklage zu ersparen, wurde eine Feststellungsklage eingereicht. Das Gericht befand, dass die Mieterhöhungserklärung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und schlug einen Modernisierungszuschlag von 51,45 Euro vor. Diesen Vergleich akzeptierten beide Seiten. Doch die Hoffung, nun endlich Ruhe vor unberechtigten Mahnungen zu haben, erfüllte sich nicht.
Kurz danach kam wieder ein Mietkontoauszug mit falschen Werten. Behauptet wurde ein Mietrückstand von knapp 2900 Euro. Zum einen machte die Annington unzulässigerweise Nachforderungen aus einer verspätet vorgelegten Betriebskostenabrechnung geltend, zum anderen wurde die neue Miete nach Modernisierung rückwirkend gefordert – in Widerspruch zum gerichtlichen Vergleich. Mehrere Schreiben des BMV zur Kontenklärung blieben unbeantwortet. Pressesprecherin Katja Weisker von der Annington äußerte in einer Stellungnahme gegenüber dem MieterMagazin: „Die Abrechnungen sind völlig korrekt.“ Lediglich einmal sei es zu einem Fehler aufgrund einer EDV-Systemumstellung gekommen.
Birgit Leiß
MieterMagazin 4/09
Die Berechnungen der „Annington“ waren auch für das Gericht nicht nachvollziehbar
Foto: Christian Muhrbeck
05.02.2018