Eingezogene Immobilien aus kriminellen Machenschaften werden künftig nicht mehr versteigert, sondern für das Gemeinwohl genutzt.
„Wer seine Immobilien aus Straftaten wie Geldwäsche finanziert, schadet dem Gemeinwohl massiv“, sagt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). „Deshalb ermöglicht es Berlin künftig, eingezogene Immobilien direkt für soziale Zwecke zu nutzen.“ Bisher mussten Häuser und Grundstücke, die mit illegal erwirtschafteten Mitteln gekauft worden waren, nach ihrer Einziehung durch den Staat versteigert werden.
Um eingezogene Immobilien künftig auch für das Gemeinwohl zu nutzen, hat der Justizsenator die Strafvollstreckungsordnung geändert: Immobilien können nun „im Landeseigentum verbleiben oder in Eigentum der öffentlich beherrschten Landes- oder Beteiligungsunternehmen überführt werden“. Wohnimmobilien können also an eine der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehen. Darüber entscheidet das jeweilige Bezirksamt.
Die neue Regelung kann jetzt auch für die vor drei Jahren beschlagnahmten Immobilien einer einschlägig bekannten Großfamilie angewandt werden. Eingezogen wurden 77 Immobilien im Wert von 9,3 Millionen Euro, die Mitglieder der Familie mit der Beute aus einem Bankeinbruch gekauft hatten. Darunter sind auch Miethäuser.
„Unsere Devise ‚Wir holen die Stadt zurück!‘ kommt jetzt auch beim Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität zum Tragen“, sagt Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion.
Jens Sethmann
25.03.2021