In einem Milieuschutzgebiet zu wohnen, hat viele Vorteile für die Mieter:innen. Doch der Schutz ist nicht für ewig. In regelmäßigen Abständen wird untersucht, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind.
Mara Becker macht sich Sorgen, seit sie erfahren hat, dass das Milieuschutzgebiet „Alexanderplatzviertel“ in Prenzlauer Berg, in dem sie wohnt, in diesem Jahr neu untersucht werden soll. Schließlich hat sie es der Milieuschutzsatzung zu verdanken, dass sie gemeinsam mit dem Berliner Mieterverein vor zwei Jahren erreicht hat, dass ihr Vermieter für das Haus eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterschrieb. Darin verpflichtete er sich, auf aufwendige Sanierungsmaßnahmen wie Dachgeschossausbau oder Luxussanierungen zu verzichten. So blieben die Mieter:innen von hohen Kosten verschont. Das sieht die Mieterin jetzt in Gefahr: „Die Vereinbarung gilt nur, solange dies hier ein Milieuschutzgebiet bleibt“, sagt sie beunruhigt.
Ihre Sorge ist nicht ganz unbegründet: So hat der Bezirk Mitte 2016 nach einer Evaluierung die Milieuschutzsatzung für das Gebiet „Oranienburger Vorstadt“ aufgehoben. Tobias Höpner von der „Mieterberatung Prenzlauer Berg“ kann die Mietersorgen verstehen. Aber er beruhigt auch: „Die bisher erfolgten Evaluierungen in den von uns betreuten Gebieten haben in keinem Fall zu einer Aufhebung der Milieuschutzsatzung geführt.“ Sie seien bereits bei Erklärung zum Schutzgebiet festgeschrieben und würden alle fünf bis sieben Jahre durchgeführt.
Als Mitglied der „Mieterinitiative Alte Schönhauser Str. 26“ macht sich Mara Becker dafür stark, dass möglichst viele Leute im Viertel an der Evaluierung teilnehmen. „Nur wenn auch nicht so gut verdienende Menschen und solche mit Migrationshintergrund den Fragebogen ausfüllen, werden sie als Teil der Bewohnerschaft im Milieuschutzgebiet berücksichtigt.“
Stefan Klein
29.03.2024