Darf der Vermieter die Duldung des Anbaus eines zweiten Balkons vom Mieter einer Zweizimmerwohnung verlangen? Das Landgericht Berlin sieht in einem zweiten Balkon grundsätzlich keine Modernisierungsmaßnahme, wenn damit keine bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung ermöglicht wird.
Ein zweiter Balkon bringe jedenfalls für eine Zweizimmerwohnung in der Regel keine Gebrauchsvorteile, soweit der vorhandene Balkon von seiner Dimensionierung und Lage bestimmungsgemäß genutzt werden kann.Darüber hinaus ermögliche ein Zweitbalkon jedenfalls dann keine bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung, wenn dadurch Stellfläche im betroffenen Zimmer verloren geht, das als gefangenes Zimmer in einer Zweizimmerwohnung vorrangig als Schlafzimmer mit entsprechendem Stellplatzbedarf an den Wänden genutzt wird. Dann überwiege die damit einhergehende Verschlechterung der Nutzungsmöglichkeit dieses Zimmers den sich gegebenenfalls ausnahmsweise ergebenden Vorteil durch einen zweiten Balkon.
mac
LG Berlin vom 15. November 2005 – 63 S 77/05 –
MieterMagazin 5/06
03.01.2018