Seit dem 24. März 2006 können Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. In Berlin sind dies die 15 Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigung (BSR).
Das neue Elektroschrottgesetz (ElektroG) nimmt damit die Hersteller von Elektrogeräten in die Pflicht, ausgemusterte Fernseher, Computer und Co. bei den Kommunen abzuholen und zu entsorgen. Neue Elektrogeräte müssen zudem ab sofort mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet werden.
Bisher durften kleine Geräte wie Mobiltelefone oder elektrische Zahnbürsten über die Restmülltonne der BSR entsorgt werden. Nun droht hierfür ein Bußgeld. In die „Gelbe Tonne plus“ der ALBA DASS GmbH dürfen sie hingegen weiterhin. Großgeräte konnten Berliner schon vorher kostenlos bei den Recyclinghöfen der BSR abgeben. Einzig für Gefrier- und Kühlgeräte wurde wegen der aufwändigen FCKW-Entsorgung eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Doch auch hier greift nun das neue Gesetz.
Die Umsetzung des Elektroschrottgesetzes gestaltet sich vielerorts als problematisch, zahlreiche Kommunen kämpfen mit übervollen Elektroschrott-Containern an ihren Sammelstellen. „Die BSR hat dieses Problem geschickt umgangen“, berichtet der BSR-Abfallberater Gerhard Postel nicht ohne Stolz. „Wir haben eine zentrale Übergabestelle eingerichtet, wo die vollen Container angeliefert und von den Herstellern abgeholt werden. Dadurch haben wir keine Engpässe auf unseren Recyclinghöfen.“
Durch die getrennte Sammlung können umwelt- und gesundheitsgefährliche Schadstoffe aus den Altgeräten entsorgt und zugleich recyclingfähige Materialen wiederverwertet werden.
Kristina Simons
MieterMagazin 5/06
Neben Computern und Fernsehgeräten nimmt die Stadtreinigung künftig auch große Elektrogeräte kostenlos an
Foto: BMU/Rupert Oberhäuser
Weitere Informationen, Adressen beziehungsweise Öffnungszeiten der Recyclinghöfe unter
www.bsr.de
09.05.2017