Wenn ein Vermieter modernisieren will, muss er dies mindestens drei Monate vorher ankündigen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch und so wurde es jahrzehntelang von der Rechtsprechung bestätigt. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese Rechtslage in Frage.
In dem konkreten Fall ging es um einen Fahrstuhleinbau. Der Vermieter hatte die Modernisierungsmaßnahme zunächst angekündigt, auf den Widerspruch einer Mieterin hin dann aber zurückgezogen. Gleichwohl wurde der Lift eingebaut und die 86-jährige Mieterin sollte dafür 120 Euro mehr Miete zahlen. Das wollte die alte Dame nicht hinnehmen, zumal sie keine erhebliche Wohnwertverbesserung erkennen konnte. Statt 53 Stufen hat sie „nur noch“ 28 Stufen zu steigen – macht pro eingesparter Stufe rund 5 Euro mehr im Monat. Ihr Vermieter klagte auf Zustimmung zur Mieterhöhung und hatte damit beim Amtsgericht Mitte Erfolg.
Die nächste Instanz, das Berliner Landgericht, stellte sich dagegen auf die Seite der 86-Jährigen. Bei der Revision vor dem BGH bekam nun der Vermieter Recht. Begründung: Es sei zwischen der Pflicht des Mieters zur Duldung der Modernisierung und der sich daraus ergebenden Mieterhöhung zu unterscheiden (BGH vom 2. März 2011 – VIII ZR 164/10). Zweck der Ankündigung sei einzig und allein, dass sich der Mieter auf die Bauarbeiten einstellen könne. Das Recht des Vermieters, die Kosten auf den Mieter umzulegen, sei davon unabhängig. Das Gericht war zudem der Auffassung, dass sich der Gebrauchswert der Wohnung durch den Fahrstuhleinbau objektiv erhöht habe. Beim Deutschen Mieterbund (DMB) stieß das vermieterfreundliche Urteil auf Unverständnis: „Keine Ankündigung, keine Verbesserung, aber 35 Prozent mehr Miete – das kann nicht richtig sein“, kritisierte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Praktische Bedeutung hat die Entscheidung des BGH vor allem für Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung. Gegen Modernisierungen innerhalb der Wohnung kann sich der Mieter wehren, indem er die Handwerker nicht in die Wohnung lässt.
Birgit Leiß
MieterMagazin 5/11
Nicht angekündigt, nicht besser, aber teurer: Fahrstuhlanbau vor dem BGH
Foto: Christian Muhrbeck
02.01.2018