Das Gebäudeenergiegesetz wird in den wenigen vor der Wahl noch verbleibenden Sitzungswochen nicht wieder auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Das bedeutet einen erheblichen Rückschlag für die dringend erforderliche Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor und stellt die Verwirklichung der Klimaschutzziele in Frage.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte das Energieeinspargesetz samt der Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem einheitlichen Regelwerk zusammenführen und den Niedrigstenergiegebäudestandard zumindest für öffentliche Gebäude festschreiben (das MieterMagazin berichtete in seiner Ausgabe 1+2/17, Seite 13: „Gebündelter Klimaschutz“). Zumindest die öffentliche Hand hätte hier mit gutem Beispiel vorangehen können. Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz, beklagt das als einen „erheblichen Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor“. Auch Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, betont, dass das GEG „wichtige Signale für Kommunen, Verbraucher und Investoren“ gesendet hätte.
Als „nicht nachvollziehbar und einfach nur ärgerlich“ kommentiert Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, das Scheitern des Gesetzes. Er verweist darauf, dass die öffentliche Hand die Chance vertan hat, mit dem GEG den Niedrigstenergiegebäudestandard zumindest für den Neubau von Nichtwohngebäuden zu definieren. Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, hält die Verschiebung des Gesetzes für eine „fatale Verzögerung“, unterstreicht aber auch: „Eine Wärme- und Energiewende ist ohne die Berücksichtigung sozialer Belange nicht möglich.“
Rainer Bratfisch
27.04.2017