Derzeit sind auf den Dächern Berlins Fotovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 106 Megawatt in Spitzenzeiten installiert. Das deckt gerade mal 0,7 Prozent des Stromverbrauchs in der Hauptstadt. 2050 soll dieser Anteil auf 25 Prozent gestiegen sein.
Im März 2020 hat der Berliner Senat einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen – den Masterplan Solarcity. Gefordert sind auch die Vermieter. Insbesondere die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben mit einem Anteil von lediglich 2,7 Prozent an der in Berlin insgesamt installierten Fotovoltaik-Leistung noch großen Nachholbedarf.
Nach Ansicht des Expertengremiums, das den Maßnahmen-Katalog erarbeitet hat, müssen die Anlagen sowohl für Vermieter wie auch Mieter wirtschaftlich attraktiver werden. Die Forderung einer „unmittelbaren räumlichen Nähe“ dieser Anlagen und steuerliche Nachteile für Wohnungsbauunternehmen seien nach wie vor Barrieren.
Der Expertenkreis, zu dem auch der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, gehörte, empfiehlt verschiedene Maßnahmen. Bisher erhalten Vermieter eine Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom, den sie mittels einer Fotovoltaik-Anlage erzeugen – den sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser ist jedoch in der Praxis so gering, dass die Mieterstromregelung in der Regel nicht attraktiv ist. Der Expertenrat fordert deshalb eine Erhöhung. Angestrebt werden Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Senat und Akteuren aus der Privatwirtschaft beim Bau neuer Fotovoltaik-Anlagen. Zweitens sollte der Senat intensiv auf die Bundesregierung einwirken, bundesgesetzliche Barrieren für die Solarenergienutzung abzubauen. Möglich ist eine Solarpflicht im Rahmen von Bebauungsplänen oder beim Dachumbau. Der Masterplan gibt die Richtung vor, jährliche Monitoring- und Evaluationsberichte sollen die Umsetzung kontrollieren.
Rainer Bratfisch
Lesen Sie auch zu diesem Thema:
24.04.2020