Seit mindestens acht Jahren stehen in der Bandelstraße 30/31 in Tiergarten mehrere Wohnungen leer. Das Bezirksamt hat viel Geduld mit einem Eigentümer, der die „Sorge vor Rechtsstreitigkeiten“ sowie die neuen Gesetze zur Mietenbegrenzung als Hindernisse für die Wiedervermietung anführt.
Die Initiative „Wem gehört Moabit“ hatte den Leerstand immer wieder gemeldet. In dem Nachkriegsbau wohnten viele ältere Menschen, die nach und nach gestorben sind. Auch ein Anwohner hatte den Bezirk Mitte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wohnung seines 2012 verstorbenen Schwiegervaters seitdem nicht mehr vermietet worden ist. Über den Zustand des Hauses sagt er: „Das ist zwar alles einfacher Standard und die Wohnungen sind abgewohnt, aber das könnte man mit ein paar Malerarbeiten in Ordnung bringen.“
Das Bezirksamt hat den Leerstand von fünf Wohnungen seit 2017 genehmigt und auf Antrag des Eigentümers mehrfach verlängert. Doch die geplanten „grundlegenden Sanierungsarbeiten“, die der Eigentümer als Begründung angegeben hatte, wurden nie durchgeführt.
Seit Mitte 2019 ist der Leerstand illegal. Nach Auskunft der zuständigen Stadträtin Ramona Reiser (Linke) ist wegen der Zweckentfremdung bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Nach wie vor behauptet der Vermieter, ein privater Eigentümer aus Hamburg, die Wohnungen seien in diesem Zustand langfristig nicht vermietbar und „insbesondere nicht wirtschaftlich zu vermieten“ – so hat die Stadträtin in einer Antwort auf eine Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung den Eigentümer zitiert. Es seien diverse Mängel an der Elektroinstallation und den Entsorgungsleitungen vorhanden. Darüber hinaus gebe der Eigentümer an, Sorge vor Rechtsstreitigkeiten zu haben. Ganz offen erklärte er, dass die Wohnungen aufgrund der Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin nicht „im vorgesehenen Umfang“ gewinnorientiert vermietet werden können. Es sei ihm nicht zuzumuten, einen hohen Investitionsaufwand angesichts des Mietendeckels zu betreiben. Erschwerend komme hinzu, dass das Gebäude seit Ende 2018 im Milieuschutzgebiet liege. „Eine dreiste Begründung“, findet Susanne Torka von „Wem gehört Moabit?“ Sie fordert, dass der Bezirk den Leerstand endlich ahndet.
Inzwischen wurde die Bandelstraße 30/31 verkauft. Das bezirkliche Vorkaufsrecht konnte nach Auskunft von Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) nicht ausgeübt werden, da keine städtische Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung stand. Auch eine Abwendungsvereinbarung konnte mit dem Käufer nicht abgeschlossen werden. Dank des Mietendeckels dürften die Gewinnaussichten des neuen Eigentümers trotzdem getrübt sein.
Birgit Leiß
20.09.2021