Prognosen gehen davon aus, dass bundesweit 50 Prozent des Haushaltsstroms der 17 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern lokal als Mieterstrom erzeugt werden könnten.
Der Strom würde dabei vom Vermieter oder von einem Kooperationspartner dezentral in Blockheizkraftwerken beziehungsweise mit Fotovoltaik- oder anderen Anlagen produziert und ohne Nutzung der großen Netze direkt an die Mieter geliefert. Der nicht im Gebäude genutzte Strom kann ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet werden. Die Vorteile: Mieterstrom ist kostengünstiger als der von den Energiekonzernen gelieferte Strom, entlastet die Stromverteilnetze und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft getreten. Noch sind zahlreiche rechtliche, finanzielle und technische Aspekte zu klären. Auch im Mietrecht und in der Betriebskostenverordnung ist der Begriff Mieterstrom noch nicht verankert. Das „Praxishandbuch Mieterstrom“ zeigt Wege auf, um dieses Potenzial zu nutzen – auch anhand praktischer Erfahrungen, zum Beispiel der Berliner Energieagentur GmbH, die bereits rund 4000 Haushalts- und Gewerbekunden mit preiswertem Strom aus Blockheizkraftwerken und Fotovoltaikanlagen versorgt.
rb
24.05.2018