Zum Januar 2018 wurden höhere Mietzuschüsse für Transferleistungsbezieher eingeführt. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) zieht eine positive Bilanz.
Bis Ende 2017 lag rund die Hälfte der Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher mit ihrer Miete über dem, was vom Amt übernommen wird. Jetzt sind es noch 35 Prozent. Bei 31.000 Bedarfsgemeinschaften hat die Anpassung dagegen bewirkt, dass ihre Miete nun wieder vollständig übernommen wird. Die Zahl der Umzüge aufgrund von Kostensenkungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent gesunken (von 481 auf 303 Fälle). „Das zeigt, dass die Anpassung ein überfälliger Schritt war“, kommentiert Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Erfreulich sei auch, dass nun deutlich mehr Alleinerziehende mit einem Kind innerhalb der Richtwerte liegen.
Auch die neuen Ausnahmeregelungen haben für viele Betroffene eine gewisse Erleichterung gebracht. So haben 14.900 Bedarfsgemeinschaften vom Umzugsvermeidungszuschlag profitiert. Danach wird trotz Überschreitung der Richtwerte weiterhin die komplette Miete übernommen, wenn die voraussichtlichen Kosten des Umzugs eine bestimmte Höhe überschreiten.
Positiv ausgewirkt hat sich auch der Neuvermietungszuschlag für Menschen, die lange wohnungslos waren. Sozialsenatorin Elke Breitenbach: „Künftig werden wir unseren Blick außerdem stärker auf die Paarhaushalte richten müssen: Hier brauchen wir Verbesserungen.“ 472,20 Euro bruttokalt werden für einen Zweipersonenhaushalt maximal übernommen. Vorher waren es 437 Euro.
Das eigentliche Problem, so Wibke Werner vom Mieterverein, bleibt aber der starke Mietenanstieg in der Stadt: „Wer umziehen muss, hat trotz der angepassten Mietzuschüsse kaum eine Chance, eine Wohnung in seinem gewohnten Umfeld zu finden.“
Birgit Leiß
23.05.2019