Mit dem Vorkaufsrecht konnten in Berlins Milieuschutzgebieten die Mieter von fast 2000 Wohnungen vor Verdrängung geschützt werden. Das besagt ein Bericht des Senats über das Vorkaufsrecht im Jahr 2019.
Die Berliner Bezirke haben in ihren Milieuschutzgebieten für 29 Häuser das Vorkaufsrecht ausgeübt. Wenn bei einem angezeigten Hausverkauf wegen des hohen Preises der Verdacht besteht, dass der neue Eigentümer zwecks Refinanzierung seiner Investition die Mieten stark erhöhen würde oder eine Umwandlung in Eigentumswohnungen plant, kann der Bezirk in den Kaufvertrag eintreten. 157 Verkaufsfälle haben die Bezirke im letzten Jahr geprüft.
Zusätzlich zu den 29 Vorkäufen haben die Bezirksämter mit 61 Käufern eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Eigentümer zur Einhaltung der Milieuschutzregeln. Insgesamt wurden so 1901 Wohnungen für die Mieter gesichert. Das ist ein Drittel weniger als 2018, als einige größere Wohnanlagen den Besitzer gewechselt hatten.
Eifrigster Vorkäufer war wieder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit zehn Fällen. Es folgen Tempelhof-Schöneberg und Neukölln mit je fünf, Mitte mit vier und Pankow mit zwei Vorkäufen. Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Reinickendorf haben je einmal dieses Recht wahrgenommen, Charlottenburg-Wilmersdorf gar nicht.
In diesem Jahr wurden bis Mitte April weitere fünf Vorkäufe getätigt und fünf Abwendungen vereinbart. Gesichert wurden so über 300 Wohnungen.
Jens Sethmann
28.05.2020