Um den Ausstoß von CO2 zu reduzieren, wird seit Januar eine Abgabe auf Heizöl und Erdgas erhoben. Die macht das Heizen teurer. Die Zusatzkosten sollen nun zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Das ist erstmal gut, kommentiert der Deutsche Mieterbund (DMB). Aber es reicht bei Weitem nicht aus.
Nach einem Beschluss, den die Bundesregierung am 12. Mai begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes gefasst hat, werden künftig Vermieter und Mieter jeweils zur Hälfte an den Kosten der neuen CO2-Abgabe beteiligt. Sie ist seit Januar dieses Jahres zu zahlen und verteuert zum Beispiel Heizöl zusätzlich zum Einkaufspreis um rund acht Cent pro Liter; der Preis für Erdgas steigt entsprechend um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bisher war vorgesehen, dass allein die Endverbraucher – in Mietshäusern also die Mieter – die Rechnung komplett zahlen. Das haben sowohl Mietervertreter als auch Verbraucherschützer deutlich kritisiert und eine vollständige Übertragung der Kosten auf die Vermieter gefordert. Nach einem langen Streit in der Koalition über die Lastenverteilung hat sich nun die SPD mit ihrem Standpunkt einer jeweils hälftigen Kostenübernahme durchgesetzt.
Das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, kommentiert Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, den Beschluss. Dennoch seien weitreichendere Entscheidungen notwendig. Weber-Moritz: „Die Lenkungswirkung des Gesetzes kann sich erst dann erfolgversprechend entfalten, wenn diejenigen die vollständigen Kosten tragen, die auch die Art der Heizung beeinflussen können, und das sind nun mal ausschließlich die Vermieterinnen und Vermieter.“ Der Berliner Mieterverein (BMV) hält es zudem für fraglich, dass die festgelegte CO2-Bepreisung Anreiz genug für eine umfassende energetische Sanierung ist.
BMV-Geschäftsführer Reiner Wild: „Die aktuelle CO2-Bepreisung ist mit rund 50 bis 80 Euro pro Jahr für eine 70 Quadratmeter große Wohnung so niedrig, dass die Reduktion des Energieverbrauchs bei einer energetischen Baumaßnahme in keinem Verhältnis zu deren finanziellen Aufwand steht.“ Auch könne niemand den Vermieter daran hindern, seine Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung in die Miethöhe dort einzupreisen, wo Spielräume dafür bestehen.“ Praktisch wird nun zu klären sein, wie die Aufteilung der Kosten aus der Abgabe nachvollziehbar gestaltet werden kann.
Rosemarie Mieder
28.05.2021