Viele Mieter fahren mit einem unguten Gefühl in den Urlaub: Es könnte schließlich eingebrochen werden oder zu einem Wasserrohrbruch kommen. Hier die wichtigsten Tipps, damit die Ferien nicht mit einer bösen Überraschung enden.
Auch wer zu einer mehrmonatigen Reise aufbricht, ist nicht verpflichtet, dem Vermieter oder dem Hauswart einen Schlüssel auszuhändigen. Es reicht, wenn man den Vermieter darüber informiert, wo ein Zweitschlüssel deponiert ist. In Notfällen, etwa bei einem Brand oder einem Rohrbruch, muss sich der Vermieter Zugang zur Wohnung verschaffen können. Idealerweise sollte man einen Bekannten oder Nachbarn bitten, alle paar Tage nach dem Rechten zu sehen. Dazu gehört auch das Lüften der Wohnung. Im Winter muss gegebenenfalls geheizt werden, damit nichts einfriert. Darüber hinaus kann es im eigenen Interesse sinnvoll sein, der Hausverwaltung für Notfälle eine Handy-Nummer oder eine E-Mail-Adresse zu geben, über die man erreichbar ist.
Bevor man die Wohnung verlässt, sollte man sicher gehen, dass alle Wasseranschlüsse fest zugedreht sind. Von Elektrogeräten wie Fernseher oder Computer ist der Stecker zu ziehen, das verhindert nicht nur einen Kurzschluss oder Blitzeinschlag, sondern spart auch Strom.
Urlaubszeit ist Einbruchszeit. Um es ungebetenen Gästen so schwer wie möglich zu machen, sollten Türen und Fenster vor der Abreise gut verschlossen werden. Bei der Berliner Polizei weiß man von Fällen zu berichten, in denen lediglich die Tür zugezogen wurde oder bei denen die Urlauber Fenster in Kippstellung zurückließen. „Das sollte man auch im vierten Stock nicht tun, oft ist dann über benachbarte Balkone ein Einstieg möglich“, sagt Polizeisprecherin Heike Nagora. „Außerdem sollte man daran denken, die Zeitung abzubestellen und den Briefkasten durch Nachbarn oder Freunde regelmäßig leeren zu lassen“, rät Nagora. Oft würden ungesicherte und sichtbar verwaiste Wohnungen gezielt ausgespäht. Überquellende Briefkästen sind ein sicheres Indiz für eine längere Abwesenheit. Besonders vorsichtige Mieter können eine Person ihres Vertrauens bitten, ab und zu das Licht in der Wohnung anzumachen oder die Jalousien hoch- und runterzuziehen. Auch eine Zeitschaltuhr kann diese Aufgabe übernehmen. Um unnötige Polizeieinsätze zu vermeiden, sollte man allerdings seine Nachbarn einweihen.
Besondere Gefahr im Erdgeschoss
Erdgeschossmieter sind erfahrungsgemäß besonders gefährdet. Einen gewissen Schutz bieten Rollläden. Doch der Vermieter ist nicht verpflichtet, sie zu installieren, erklärt der Rechtsexperte des Berliner Mietervereins, Frank Maciejewski: „Die Mieter haben aber einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass sie auf eigene Kosten Rollläden einbauen dürfen, es sei denn, der Denkmalschutz steht dem entgegen.“ Der Vermieter kann den Mieter dazu verpflichten, den Einbau bei Auszug wieder zu entfernen und ist auch berechtigt, dafür eine Kaution zu verlangen.
Ansonsten sollte vor der Abreise sichergestellt werden, dass Miete, Strom und ähnliches weiter bezahlt werden. Übrigens: Kommt während des Urlaubs ein Mieterhöhungsschreiben oder eine Modernisierungsankündigung, ändert das nichts an den gesetzten Fristen. Auch deswegen sollte man dafür sorgen, dass eine Person seines Vertrauens regelmäßig in den Briefkasten schaut und wichtige Post öffnet.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/08
Ein überquellender Briefkasten signalisiert Einbrechern „freie Bahn“
Foto: Christian Muhrbeck
Wohnungstauschagenturen:
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Rat und Tat
Wohnungstausch – eine preiswerte Aufsicht
Homesitter, die im Urlaub gegen Bezahlung auf die Wohnung aufpassen, kommen aufgrund der relativ hohen Kosten für die meisten Mieter eher nicht in Frage. Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit der Beaufsichtigung: den Wohnungstausch. Die Untermieter auf Zeit können die Blumen gießen, die Katze versorgen und nebenbei die Wohnung vor Einbrechern schützen. Abgesehen von einer geringen Gebühr für die Agentur ist dieser Service kostenlos. Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig, solange die Gäste nicht länger als sechs Wochen bleiben und kein Geschäft mit der Vermietung gemacht wird.
bl
02.01.2018