Die Legislaturperiode der Bundesregierung ist zur Hälfte abgelaufen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) zieht eine Halbzeitbilanz über die Wohnungspolitik von Schwarz-Rot und mahnt weitere Schritte an.
„Durchwachsen“ nennt DMB-Präsident Franz-Georg Rips die Bilanz über die ersten zwei Jahre der Bundesregierung. Mit der Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip im Maklerrecht und der Wohngeldreform sind erste Schritte gemacht, um die Belastung der Mieter zu reduzieren. Auch die Aufwertung der Städtebauförderung ist auf der Habenseite zu verbuchen. Zudem kann der Mindestlohn die Wohnkaufkraft stärken.
„Das ist aber vorne und hinten nicht genug, um die Wohnungsprobleme zu lösen“, sagt Franz-Georg Rips, „wir brauchen vor allem bezahlbare Mietwohnungen.“ Um den Neubau günstiger zu machen, sollten Normen und Standards hinterfragt sowie die Grundsteuer und die Abschreibungsregelungen reformiert werden. Bei der Vergabe öffentlicher Baugrundstücke möchte der DMB sicherstellen, dass beispielsweise ein Drittel der Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau entstehen. „Wir müssen jedenfalls weg von der Höchstpreisvergabe“, so Rips.
Unverzichtbar sind für den DMB weitere Mietrechtsänderungen. Der Mietspiegel müsse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf eine „breitere Basis“ gestellt werden. Der DMB fordert, die Mieterhöhungen und Neuabschlüsse der vergangenen zehn Jahre in die Mietspiegelberechnung einzubeziehen und nicht nur die der letzten vier Jahre. Dringenden Reformbedarf sieht der Mieterbund bei Mieterhöhungen nach energetischer Sanierung. Die Modernisierungsumlage sollte drastisch abgesenkt und langfristig ganz gestrichen werden. Bei energetischen Modernisierungen sollen die Mieter die Miete künftig wieder vom ersten Tag an mindern dürfen.
Die Bundesregierung müsse außerdem dafür sorgen, dass Kündigungen wegen Zahlungsverzuges immer abgewendet werden können, wenn der Mieter den Rückstand ausgleicht. Der DMB verlangt auch engere Grenzen für Eigenbedarfskündigungen. Der Bund solle zudem den Mietwucher-Paragrafen des Wirtschaftsstrafgesetzes wieder praxistauglich machen. Außerdem müsse künftig ausgeschlossen werden, dass man Wohnflächenabweichungen von bis zu zehn Prozent tolerieren muss.
Bundesjustizminister Heiko Maas bereitet eine zweite Tranche von Mietrechtsänderungen vor. Ende des Jahres will er einen Gesetzentwurf vorlegen. Bis zur Bundestagswahl hat Maas dann noch eineinhalb Jahre Zeit. „Das wird knapp“, meint Franz-Georg Rips.
Jens Sethmann
29.03.2022