Eine Modernisierungsankündigung, die eine bereits durchgeführte Maßnahme ankündigt, dürfte Seltenheitswert haben. Im Falle der Bornholmer Straße 50, Ecke Jülicher Straße 30 ist dies nicht die einzige Merkwürdigkeit. Vermieterin ist ausgerechnet eine gemeinnützige Stiftung mit bislang tadellosem Ruf.
Seit zwei Jahren gibt es Streit um die Modernisierung des Eckhauses im Wedding. Fünf Mietparteien wurden auf Duldung verklagt. Das MieterMagazin hat bereits über den Fall berichtet (Ausgabe 5/2015: „Vorreiterrolle verfehlt“). Eher zufällig stellte sich heraus, dass die Heizungsanlage, ein Blockheizkraftwerk (BHKW), bereits Ende 2014 eingebaut und in Betrieb genommen wurde – offenbar, um von den zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Förderkonditionen profitieren zu können. Dabei waren die im Juni 2014 verschickten Modernisierungsankündigungen vom Gericht aus formalen Gründen für unwirksam erklärt worden (Landgericht Berlin vom 9. September 2015 – 67 S 166/15). Daraufhin wurde im Juli 2015 eine neue Modernisierungsankündigung nachgeschoben. Dennoch behauptet Ulrich Kriese von der Schweizer Stiftung Edith Maryon in einer Stellungnahme: „Die erste Modernisierungsankündigung war und ist wirksam. Das BHKW ist erst nach Ablauf der Frist eingebaut worden – vollkommen rechtmäßig.“ Auf Nachfragen reagiert man unwirsch.
Rechtsanwalt Gert Menzner, der vier Mieter vertritt, hat so etwas noch nie erlebt: „Da wird auf eine schon ausgeführte Modernisierung geklagt – und das von einer Stiftung, die damit wirbt, sozial engagiert zu sein.“ Er hat jetzt Strafanzeige wegen Prozessbetrug gestellt. Diejenigen Mieter, die sich arrangiert haben, seien arglistig getäuscht worden.
Völlig rätselhaft ist auch das Hin und Her um die künftige Miethöhe. Gegenüber dem MieterMagazin hatte Kriese seinerzeit den Altmietern eine Nettomiete von 6,50 Euro zugesichert. Für Härtefälle wolle man auf 4,50 Euro heruntergehen. „Selbstverständlich“ halte man sich an diese Zusage, so Kriese gut ein Jahr später. Doch weder die Mieter noch der Anwalt haben dieses Angebot je bekommen. Vor Gericht wird um ganz andere Mieten gestritten. Demnach sollen die gesetzlich zulässigen 11 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Doch warum lässt man sich nicht – wie es viele nicht-renditeorientierte Genossenschaften tun – auf eine niedrigere Umlage ein? Immerhin hat die Stiftung das Haus von der verstorbenen Ex-Hauseigentümerin geschenkt bekommen. Zudem verzögert sich die Modernisierung durch den Rechtsweg. „Die gesetzlichen Möglichkeiten werden bis zum Letzten ausgedehnt – das ist alles andere als vorbildlich“, meint Menzner.
Die Stiftung sieht sich als Zielscheibe der Kampagne eines einzelnen Mieters. Dieser wurde nun aufgefordert, eine Unterlassungserklärung für eine von ihm betriebene Website abzugeben. Im Gegenzug darf der Mieter, der ohnehin ausziehen will, als Nachmieterin eine alleinerziehende Frau mit zwei Kindern bestimmen. „Ich bin gesprächsbereit, aber ein solches Druckmittel einzusetzen, halte ich für dreist“, so der Mieter.
Birgit Leiß
03.01.2018