Der Senat hat eine Novellierung des Berliner Energiewendegesetzes beschlossen. Sie sieht vor, die Erzeugung von Energie aus Braunkohle bis Ende 2017 und aus Steinkohle bis Ende 2030 einzustellen und leistet damit einen ambitionierten Beitrag zum Klimaschutz. Noch wird bundesweit über ein Drittel des Stroms aus Braunkohle erzeugt.
In Berlin werden derzeit noch sechs Kraftwerke mit Kohle als Haupt- oder Zusatzbrennstoff für die Erzeugung von Strom und Fernwärme betrieben. Ende Mai hat Vattenfall mit dem Umbau des Braunkohle-Kraftwerkes Klingenberg in Lichtenberg zu einem klimafreundlichen Erdgaskraftwerk begonnen. Bereits die Abschaltung dieses einen Kraftwerks verringert den Kohlendioxid-Ausstoß um rund 1,3 Millionen Tonnen im Jahr. Das erste Steinkohle-Kraftwerk soll 2020 geschlossen werden. Die Erzeugung von Strom und Fernwärme wird ab 2030 ausschließlich auf der Basis erneuerbarer und kohlendioxidarmer Energien erfolgen. Der Ausstoß von Kohlendioxid soll bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken, bis 2030 um 60 Prozent und 2050 um 85 Prozent.
Berlin terminiert damit als erstes Bundesland das Ende der Kohleverstromung. Viviane Raddatz, Referentin für Klima- und Energiepolitik bei der Umweltorganisation WWF Deutschland: „Berlin kann damit eine Vorreiterrolle einnehmen und beweisen: Die schnelle Abkehr von der Kohle ist möglich und nötig. Klingenberg kann nur der Anfang sein.“
Rainer Bratfisch
Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/0329):
www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0329.pdf
01.07.2017