Das Abgeordnetenhaus hat im März einstimmig das Energiewendegesetz verabschiedet. Ziel ist es, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) so weit zu senken, dass Berlin im Jahr 2050 als klimaneutrale Stadt gelten kann.
Für die Reduzierung der CO2-Emissionen gibt das Gesetz feste Zwischenetappen vor: Im Vergleich zum Jahr 1990 soll der Ausstoß bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um 60 Prozent und bis 2050 um 85 Prozent sinken. Das Energiewendegesetz ist in erster Linie eine Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand. Das Land will die Gebäude der Senats- und Bezirksverwaltungen so sanieren, dass sie schon 2030 klimaneutral sind.
Bei diesen ehrgeizigen Zielen ist klar, dass auf allen Ebenen etwas getan werden muss. Bei der Energieerzeugung ist der Ausbau erneuerbarer Energieträger und der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgesehen, im Stadtverkehr müssen Verbrennungsmotoren zurückgedrängt werden, Handel und Gewerbe müssen sich effizienter und ressourcenschonender organisieren. Mit 47 Prozent der Berliner CO2-Emissionen ist der Gebäudebestand ein Hauptverursacher. Ein großer Teil davon entsteht bei der Beheizung der Wohnungen. Wie hier der Schadstoffausstoß gesenkt werden kann, ohne dass die Mieter durch teure energetische Sanierungen verdrängt werden, sagt das Gesetz nicht. Es legt aber fest, dass aus dem Gesetz keine Erhöhung der Bruttowarmmieten folgen darf.
Der Senat wird die konkreten Maßnahmen zur CO2-Reduzierung in einem jährlichen Energie- und Klimaschutzprogramm festlegen. Der Erfolg des Energiewendegesetzes wird davon abhängen, wie ehrgeizig dieses Programm formuliert und wie ernsthaft er es dann umsetzt wird.
Jens Sethmann
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Energiewendegesetz: Geburt einer Maus
07.05.2016