Nicht nur die Mieten steigen stark an, wie der jüngst veröffentlichte Berliner Mietspiegel 2017 eindrücklich unter Beweis gestellt hat. Auch die Mietbelastung, das Verhältnis von Bruttokaltmiete zu Haushaltsnettoeinkommen, nimmt zu.
Die Belastungsquote der Berliner Hauptmieterhaushalte liegt laut der jüngst erschienenen Auswertung des Mikrozensus 2014 bei 29 Prozent im Durchschnitt, ein Anstieg um 26 Prozent gegenüber der letzten Mikrozensuserhebung 2010 (IBB-Wohnungsmarktbericht 2012) und dürfte heute noch deutlich darüber liegen. 43,6 Prozent aller Mieterhaushalte gaben im Jahr 2014 mehr als 30 Prozent für die Bruttokaltmiete aus. Knapp 10 Prozent aller Hauptmieterhaushalte hatten eine Bruttokaltmietenbelastung von 45 Prozent und mehr. „Durchschnittswerte täuschen über das zentrale Problem hinweg, dass Haushalte mit niedrigem und unterdurchschnittlichem Einkommen eine extrem hohe Wohnkostenbelastung haben“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
42,5 Prozent der Hauptmieterhaushalte verfügen über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1500 Euro monatlich. Mehr als die Hälfte dieser Haushalte hatte eine Mietbelastung von 30 Prozent und mehr, ohne Berücksichtigung von Heiz- und Warmwasserkosten. Diese „warmen“ Betriebskosten schlagen bei den genannten Einkommensgruppen zusätzlich mit einer Erhöhung der Mietbelastungsquote um 6 bis 10 Prozent zu Buche.
Bei den Haushalten mit Einkommen unter 1500 Euro hatten 133.000 Haushalte eine Belastung über 45 Prozent, das sind knapp ein Viertel aller Haushalte mit diesen geringen Einkommen. Die Mietbelastung bei den Haushalten mit 900 bis 1100 Euro netto im Monat lag im Schnitt bei 39 Prozent. Diesen Haushalten verblieben unter Berücksichtigung der warmen Betriebskosten im Schnitt nur 500 Euro im Monat zum Leben.
„Bei den unteren Einkommen trägt die Mietenentwicklung wesentlich zur Armut bei“, so Wild. „Das darf und sollte sich ein moderner Sozialstaat nicht erlauben.“ Man brauche daher ein deutlich verbessertes Mietpreisrecht. Im Vordergrund stehe eine verbesserte Mietpreisbremse bei Wiedervermietung und eine neue Kappungsgrenze, die Mietsteigerungen auf 2 Prozent pro Jahr beschränkt.
mm
Weitere Informationen:
www.berliner-mieterverein.de/uploads/2017/05/mikrozensuserhebung-2014-sonderauswertung-wohnen.pdf
01.07.2017