Die Berliner Betriebskostenübersicht 2019, die im Mai zusammen mit dem Mietspiegel veröffentlicht wurde, verzeichnet nur einen geringen Anstieg gegenüber den Vorjahren.
2,56 Euro pro Quadratmeter zahlt der Berliner Durchschnittsmieter jeden Monat an Betriebskosten. Das sind vier Cent oder 1,6 Prozent mehr als bei der letzten Erhebung vor zwei Jahren. Die Preissteigerung liegt damit unter der allgemeinen Inflationsrate.
Auffällig ist, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser weiter gesunken sind: Sie liegen mit 0,90 Euro pro Quadratmeter drei Cent niedriger als vor zwei Jahren. Gründe dafür sind der milde Winter und die vergleichsweise niedrigen Brennstoffpreise im Abrechnungsjahr 2017. Aber auch die voranschreitende energetische Sanierung des Wohnungsbestandes spart Heizkosten. Insgesamt hängen die „warmen“ Betriebskosten aber auch stark vom Wohnverhalten des einzelnen Mieters ab.
Die Summe der „kalten“ Betriebskosten ist hingegen im Schnitt um sieben Cent auf 1,66 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Dazu gehören unter anderem die Wasserversorgung, die Müllabfuhr, die Hausreinigung, die Treppenhausbeleuchtung, Versicherungen und die Grundsteuer. Bei den einzelnen Kostenarten gab es wenig Veränderungen. Obwohl die Berliner Stadtreinigung (BSR) die Preise für die Müllbeseitigung und die Straßenreinigung zum Beginn des Abrechnungsjahres 2017 angehoben hatte, stiegen die dafür im Durchschnitt gezahlten Beträge nur um einen Cent pro Quadratmeter. Etwas stärker angewachsen sind die Kosten für den Aufzug, den Hauswart und die Gartenpflege. Die Kosten für die Wasserversorgung sind hingegen im Schnitt um vier Cent pro Quadratmeter deutlich gesunken.
Große Spannweite
Die Spannweite bei den Wasserkosten ist wie bei allen verbrauchsabhängigen Betriebskosten sehr groß. Auch andere Kosten sind im Einzelfall sehr unterschiedlich – je nachdem, wie groß der zu pflegende Garten ist, mit welchen Aufgaben der Hausmeister beauftragt ist und welche Versicherungen abgeschlossen wurden. Deshalb gibt die Betriebskostenübersicht neben dem Mittelwert für jeden Posten den Ober- und Unterwert einer Vier-Fünftel-Spanne an. Außergewöhnlich niedrige und extrem hohe Kosten bleiben in der Statistik unberücksichtigt.
Nicht alle Kostenarten fallen in jedem Mietverhältnis an: Wo es keinen Aufzug, keine Gemeinschaftsantenne oder keinen zu pflegenden Garten gibt, kann dafür natürlich auch nichts abgerechnet werden. Welche Betriebskosten nach welchem Schlüssel abgerechnet werden, ist im Mietvertrag geregelt.
Die Betriebskostenübersicht erscheint alle zwei Jahre zusammen mit dem Berliner Mietspiegel. Sie ist nicht rechtsverbindlich, sondern soll für Transparenz bei den Nebenkosten sorgen. Wenn man die Werte mit der eigenen Betriebskostenabrechnung vergleicht und größere Abweichungen feststellt, sollte man beim Vermieter die Abrechnungsbelege einsehen und eine Mietrechtsberatung aufsuchen. Zu beachten ist, dass die aktuelle Übersicht auf Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2017 beruht. Es können also zwischenzeitlich Preisänderungen eingetreten sein. So sind im Jahr 2018 die Kosten für Gas und Fernwärme leicht und die Heizölpreise deutlich gestiegen. Die Berliner Wasserbetriebe haben 2018 den Preis für die Entwässerung gesenkt. Dagegen hat die BSR ihre Tarife für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung zum 1. Januar 2019 angehoben.
Jens Sethmann
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/betriebskosten/
11.07.2019