Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Entwurf für ein besseres Mieterschutzgesetz vorgelegt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Vorschläge.
Trotz Nachbesserungen greift die 2015 eingeführte Mietpreisbremse immer noch nicht richtig. Katarina Barley will die Regeln deshalb noch einmal verschärfen. So soll ein Vermieter, der gegen die Mietpreisbremse verstößt, den überhöhten Anteil der Miete vom Vertragsabschluss an zurückzahlen, nicht mehr erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter die zu hohe Miete gerügt hat „Das haben wir immer gefordert“, sagt DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. „Vermieter, die die Mietpreisbremse ignorieren, dürfen keine finanziellen Vorteile haben.“
Die Laufzeit der Mietpreisbremse soll um fünf Jahre verlängert werden. Außerdem möchte die Ministerin die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse-Verordnungen senken. So will sie verhindern, dass die Mietpreisbremse unwirksam wird, wenn Landesverordnungen wie in Hessen wegen Formfehlern angefochten werden.
Vermieterforderungen, die das Ortsübliche um mehr als 20 Prozent überschreiten, sollen unwirksam sein, wenn es am Ort ein geringes Angebot vergleichbarer Wohnungen gibt. Praktisch wird damit ein Passus aus dem Wirtschaftsstrafgesetz in das Zivilrecht übernommen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft den Mietspiegel: Künftig soll die ortsübliche Vergleichsmiete aus Vertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre – statt bisher der letzten vier Jahre – gebildet werden. Die CDU/CSU-geführten Ministerien haben den Gesetzentwurf allerdings prompt zurückgewiesen.
Jens Sethmann
18.06.2019