Erstmals im Mietrecht hat der Mieterverein München eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Der Mieterverein klagt dabei stellvertretend für die Mieter, die sich ins Klageregister eingetragen haben.
Kurz vor Jahreswechsel hat die „Max-Emanuel Immobilien GmbH“ den 230 Mietparteien des Hohenzollernkarrees in Schwabing eine teure Modernisierung angekündigt. Die Arbeiten sollten allerdings erst mehr als zwei Jahre später durchgeführt werden. Ganz offensichtlich wollte die Vermieterin noch die alte Rechtslage ausnutzen, die eine Umlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten erlaubt hat. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Umlage auf 8 Prozent begrenzt und die Mieterhöhung auf 3 Euro pro Quadratmeter beschränkt. Der Unterschied ist beträchtlich: Für das Ehepaar Karin und Otto H., das seit fast 60 Jahren im Hohenzollernkarree lebt, soll sich die Nettokaltmiete von rund 763 Euro laut Modernisierungsankündigung auf 1492 Euro erhöhen. Das sind 729 Euro im Monat mehr. Nach neuem Recht würde die Erhöhung bei knapp 230 Euro gekappt.
Um die Kappung der Modernisierungsumlage bei 3 Euro pro Quadratmeter durchzusetzen, hat der Mieterverein im April eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht.
Dieses Instrument – im Volksmund nicht ganz zutreffend „Sammelklage“ genannt – gibt es in Deutschland erst seit dem 1. November 2018. Der Klage müssen sich 50 Mieter anschließen, und ein Urteil gilt nur für die, die sich angeschlossen haben. „Deswegen ist es sehr wichtig, dass alle Betroffenen mitmachen“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München.
Am 15. Oktober steht der erste Verhandlungstermin an. „Wir sind optimistisch, dass die Bewohner des Hohenzollernkarrees in diesem Jahr noch wissen, welche Mieterhöhungen nach der Modernisierung auf sie zukommen“, so Rastätter.
Jens Sethmann
18.06.2019