Für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, mit dem Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin vergesellschaftet werden sollen, sind 77.000 Unterschriften gesammelt worden, deutlich mehr als für die erste Stufe notwendig.
Die Unterschriftensammlung wurde im Juni beendet. Es gab von Anfang an keinen Zweifel, dass die notwendigen 20.000 Unterschriften für die erste Stufe des Volksbegehrens in weniger als den zulässigen sechs Monaten zusammenkommen würden. Schon am ersten Tag – während der Mietenwahnsinn-Demo am 6. April – haben rund 15.000 Menschen unterschrieben. Das Volksbegehren wird auch vom Berliner Mieterverein unterstützt.
Nach Einreichung der Unterschriftenlisten hat der Senat 30 Tage Zeit, um zu prüfen, ob das Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Anschließend kann die zweite Stufe starten: Hier müssen mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten, also rund 170.000, innerhalb von vier Monaten unterschreiben.
Die Deutsche Wohnen liefert derweil weiter Anlässe, die das Volksbegehren umso dringlicher erscheinen lassen. Finanzchef Philip Grosse kritisierte: Der Berliner Mietspiegel 2019 bilde „eindeutig nicht die reale Marktentwicklung ab“. Das ließ auch den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU, der bislang die Deutsche Wohnen eifrig gegen das Enteignungsansinnen verteidigte, auf Distanz gehen. „Der BBU und seine Mitgliedsunternehmen stehen zu ihrer Verantwortung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts und den Schutz von bezahlbarem Wohnen“, erklärte BBU-Vorstand Maren Kern. „Wir erwarten von der Deutsche Wohnen als Berlins größtem Vermieter ein entsprechendes Bekenntnis.“ Dieses Bekenntnis lieferte diese in genau diesem Wortlaut pflichtschuldig ab.
Jens Sethmann
Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“:
www.dwenteignen.de
Studie „Profitmaximierer oder verantwortungsvolle Vermieter?“:
www.rosalux.de/publikation/id/40502/profitmaximierer-oder-verantwortungsvolle-vermieter/
18.06.2019